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Meinung

Urteil zu Polizeikosten: Die Stigmatisierung von Fußballfans läuft weiter

Der Staat kann Kosten über Polizeieinsätze bei Hochsicherheitsspielen der Bundesliga an die Vereine weiterreichen – wie dieses Urteil zu sehen ist und was es für Fußballfans bedeuten kann, erklären wir in diesem Kommentar.

Foto: Maja Hitij/Bongarts/Getty Images

Die unendliche Geschichte mit dem Titel “Sicherheit im Fußball” hat am vergangenen Freitag in Leipzig ein neues Kapitel erhalten: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Beteiligung von Profi-Vereinen an den Polizeikosten bei Risikospielen “grundsätzlich rechtmäßig” ist. Grundlage war ein seit 2015 schwelender Rechtsstreit zwischen der DFL und der Hansestadt Bremen, bei dem es um Kosten von mehr als 400.000 Euro geht. Damals hatte die Stadt Bremen der DFL diesen Betrag in Rechnung gestellt, weil polizeilicher Mehraufwand im Rahmen der Bundesligapartie zwischen Werder und dem HSV angefallen war. Dieser Rechtsstreit wurde nun an das Oberverwaltungsgericht in Bremen zurückgewiesen, was nun selbst einen Urteilsspruch fällen muss.

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der zusätzliche Polizeiaufwand “dem Veranstalter zugerechnet” werden darf – dieser sei “für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung auf die zusätzliche Polizeipräsenz angewiesen”, hieß es von Seiten des Gerichts. Weiterhin hieß es, dass bei Bundesligaspielen sowohl Veranstalter (der örtliche Verein) und Polizei über “ausreichend Erfahrung” verfügten, um den Aufwand im Vorfeld zu planen und im Nachgang zu rechtfertigen. Die Bundesligavereine würden weiterhin “nicht etwa als Veranlasser einer Störung der öffentlichen Sicherheit in Anspruch genommen, sondern vielmehr als Nutznießer einer besonders aufwendigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge”. So viel zu den Fakten. Die DFL und deren Vereine bei Risikospielen für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte und -ausrüstung zur Kasse zu bitten, ist also ab sofort im Prinzip möglich.

Negative Reaktionen bei der DFL und ein unpassender Vergleich

Die Reaktionen auf Seiten der DFL fielen wenig überraschenderweise negativ aus. Ligapräsident Reinhard Rauball sagte, dass die Entscheidung “sicher anders ausgefallen ist, als wir angenommen haben”. Die Liga werde sich nun beraten, politisch könnte das Thema bei der Innenministerkonferenz im Juni auf der Agenda landen und weiter diskutiert werden. Wie ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einzuschätzen und worin könnten mögliche Auswirkungen für den Fußball liegen?

Foto: Dean Mouhtaropoulos/Bongarts/Getty Images

Zunächst einmal ist fraglich, ob und inwieweit in Zukunft ein bundesweiter Flickenteppich entsteht, bei dem einige Bundesländer die Mehrkosten mit den Bundesligavereinen abrechnen und andere nicht. “Ungleiche Wettbewerbsverhältnisse” heißt dies offiziell, befürchtet werden Standortnachteile für einige Klubs. Wünschenswert wäre deswegen ein bundesweit einheitliches Vorgehen, was sicherlich in den kommenden Wochen und Monaten diskutiert werden dürfte. Tatsächlich stieß das Urteil an manchen Orten auf positive Resonanz – viele argumentative Linien entwickelten sich insbesondere um die Tatsache, dass der Fußball als hochkommerzialisierte Angelegenheit Milliardenumsätze erziele (die 36 Vereine der DFL setzten 2017/2018 4,42 Milliarden Euro um). Gern gesehen war mancherorts auch die Analogie zwischen dem verkündeten Transfer von Lucas Hernandez von Atlético Madrid zum FC Bayern München – die Ablösesumme beträgt 80 Millionen Euro und stellt einen Bundesliga-Rekord dar.

Polizeieinsatz als öffentliche Leistung nur für Fußballvereine?

Wer so viel Geld bewege, könne doch auch für die Sicherheit bei Fußballspielen aufkommen – so die Argumentationen einiger Kommentare. Dabei wird allerdings vergessen, dass die Vereine der DFL und beispielsweise die dazugehörigen KGaA sowieso Steuern zahlen. Dass der Steuerzahler durch das neue Urteil entlastet würde, erscheint ebenfalls als gewichtiges Argument, es versperrt jedoch den Blick auf den Kern der Angelegenheit, der weitaus tiefer greift als nur in den wirtschaftlichen Bereich. An dieser Stelle soll gar nicht bestritten werden, dass im deutschen Vereinsfußball enorme Summen bewegt werden, das ist nicht der Punkt. Vielmehr geht es um ein grundlegendes Verständnis über Sicherheit im öffentlichen Raum und die Verantwortlichkeit des Staates.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgte nämlich auch für Kritik. Gegenüber “Zeit Online” sagte der Berliner Sportrechtsexperte Fabian Reinholz: “Die Rechtsfigur Nutznießer gibt es zwar im öffentlichen Gebührenrecht, aber sie passt hier nicht.” Er ergänzte: “Das würde ja bedeuten, dass der Polizeieinsatz eine öffentliche Leistung ist, die ganz speziell den betroffenen Bundesliga-Clubs zugutekommt, so ist es aber nicht.” Im Gespräch mit dem “Deutschlandfunk” bezeichnet die Staatsrechtlerin Monika Böhm die Entscheidung als “in mehrfacher Hinsicht problematisch.” Zuerst sei die Ausweitung auf andere Bereiche das Problem, die etwa auch Musikkonzerte oder andere kommerzielle Großveranstaltungen, bei denen auch Polizeischutz notwendig wäre.

Polizeieinsätze bei Fußballspielen: Eine Frage der Verantwortlichkeit

Weiterhin befürchtet sie, dass die Abrechnung der Einsätze nun stärker in den Fokus rücken könnte – zulasten der Bekämpfung der Aggressoren. Sie bezweifele, dass dieses Urteil “der Situation vor Ort” gut tue. Damit ist auch der Bogen geschlagen zu einer ganz entscheidenden Frage in diesem Sachverhalt: Warum muss ein Bundesligaverein dafür aufkommen, wenn kilometerweit vom Stadion entfernt an einem Drittort eine Auseinandersetzung zwischen zwei Fußballverein-bezogenen Hooligan-Gruppen einen zusätzlichen Polizeieinsatz notwendig macht? Wo beginnt die Verantwortlichkeit, wo hört sie auf?

Auf der nächsten Seite: Wie die Drohkulisse weiter aufgebaut wird.

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