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Meinung

Kommentar zum Regress: Der 1. FC Köln als schlechtes Inkassounternehmen des DFB

14.000 Euro Regress fordert der 1. FC Köln von zwei Fans, die eine Gladbacher Zaunzahne in spektakulärer Weise entwendeten. Der DFB brummte dem Verein eine saftige Strafe auf, der einen Teil davon nun von zwei identifizierten Banner-Dieben zurückholen will. Die Beziehung zwischen Verein und aktiver Fanszene befindet sich weiterhin auf einem historischen Tiefpunkt.

Foto: Oliver Hardt/Bongarts/Getty Images

14.000 Euro Regress fordert der 1. FC Köln von zwei FC-Fans, die sich beim Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach im Januar 2018 als Ordner verkleidet eine Zaunfahne der Gladbacher Fangruppe Scenario Fanatico geklaut und während der Halbzeit mit einem spektakulären Sprint über das gesamte Spielfeld in die Südkurve gebracht hatten. Ein dritter Beteiligter konnte nicht identifiziert werden.

Die Aktion wurde von den einen gefeiert, andere schimpften auf die Ultras, die immer wieder in und außerhalb des Stadions auf sich aufmerksam machen. Diese spezielle Aktion allerdings brachte dem Kölner Anhang – auch weil niemand verletzt wurde oder zu Schaden kam und sie so an einen Lausbubenstreich erinnerte, zugleich aber die maximale Demütigung des Gegners bedeutete – durchaus Respekt ein.

Nicht so lustig fand der DFB den Sprint der Kölner, er verurteilte den Verein Anfang des Jahres 2018 zu einer Strafe von 50.000 Euro. Darin wurden fünf Fälle unsportlichen Verhaltens der FC-Anhänger zusammengefasst: beleidigende und verunglimpfende Banner gegen TSG-Mäzen Dietmar Hopp, besagter Bannerklau sowie der wiederholte Einsatz von Pyrotechnik bzw. Böllern in Leverkusen, Hamburg und Mainz.

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Roter Rauch und eine Nachricht an den Vorstand

Foto: Coloniacs

Zurück ins Jetzt: Am vergangenen Samstag, also knapp ein halbes Jahr nach dem DFB-Urteil, flatterte zwei der drei Männer, die für den Bannerklau verantwortlich gemacht wurden, Post vom 1. FC Köln ins Haus: Man forderte die Männer zur Regresszahlung von insgesamt 14.000 Euro auf. Nach effzeh.com-Informationen ist den Schreiben zu entnehmen, dass die Summe innerhalb von zwei Wochen zu zahlen ist. Wie der Verein gegenüber unserer Redaktion aber bestätigte, lasse man beim Zahlungsziel mit sich sprechen. Sofern sich die Betroffenen beim Verein melden würden, so ein Vereinsvertreter, sei auch eine Ratenzahlung möglich.

Die Kölner Fanszene reagierte am Sonntag beim Auswärtsspiel auf St. Pauli mit dem massiven Einsatz von Pyrotechnik und einem Spruchband mit einer Nachricht an die Verantwortlichen und erklärte, was sie vom Vorgehen des Vereins, Verbandsstrafen an Privatpersonen weiterzugeben, hält: „Fickt euch und euren Regress.“

1. FC Köln klagte sich durch die Instanzen

Einen besonders bitteren Nachgeschmack hat diese Weitergabe der Strafe durch den Verein an Fans, denn besagter 1. FC Köln hatte sich erst kürzlich vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt und darf nun – ganz legal – Strafen des willkürlich anmutenden DFB-Gerichts an real existierende Privatpersonen weitergeben. Verrückt, oder? Kann man sich nicht ausdenken, nein, WILL man sich nicht ausdenken.

Jeder, der sich mit der Materie auseinandergesetzt hat, weiß: Das Strafmaß des DFB ist unergründlich, Strafen bzw. Summen werden dort gefühlt gewürfelt und sind für Fans kaum nachvollziehbar. Das Gefühl vieler: In Frankfurt hat sich eine fragwürdige wie intransparente Paralleljustiz entwickelt, die vollkommen den Bezug zur Realität verloren hat. So würde auch nur der DFB einen Bannerklau bestrafen, während wahrscheinlich jeder Richter vor Lachen (oder Weinen) zusammenbrechen würde, wenn man ihn mit einer solchen Lappalie konfrontieren würde – am ordentlichen Gericht ist ja auch viel los – so wohl nicht beim DFB, wie es scheint.

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Strafen weiterzugeben kann Existenzen zerstören

Zwar dürfte selbst die komplette Regresssumme für einen der Betroffenen in diesem konkreten Fall kein finanzielles Problem darstellen, so ändert das jedoch nichts daran, dass diese Praxis potenziell Existenzen in Gefahr bringt. „Regressforderungen zerstören Existenzen“ stellte schon die Ultrà-Gruppe Coloniacs bereits fest.

Doch zurück nach Frankfurt, zurück zum DFB. Utopische Strafsummen für Delikte, die im wahren Leben nicht strafbar sind oder wegen Nichtigkeit eingestellt werden. Soweit nichts Neues. Aber – und hier schlagen wir den Bogen zum 1. FC Köln – dass sich Vereine freudig als Inkassounternehmen für den DFB hervortun und diese utopischen Strafen von Privatpersonen eintreiben, das macht den 1. FC Köln wahrlich spürbar an… Ach, lassen wir das.

Wir reden hier also über 14.000 Euro als Strafe vom DFB für ein Vergehen, das vor einem ordentlichen Gericht höchstens mit einer geringen Anzahl an Tagessätzen belegt werden würde, so aber dank der Regressforderung zwei Existenzen zerstören könnte: Das, meine Damen und Herren, sind der DFB und der ruhmreiche 1. FC Köln im Jahr 2018.

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