Das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts, die DFL für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zahlen zu lassen, hat große Wellen geschlagen. Unser Gastkommentator meint: Die Entscheidung überzeugt nicht und könnte zum Faß ohne Boden werden.
Ein Gastkommentar von Dr. Paul Lambertz
„Das ist ein wichtiger Etappensieg – nicht nur für Bremen, sondern für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“ – so kommentierte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer das am Mittwoch ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen in dem Rechtsstreit DFL gegen das Land Bremen. Am Mittwoch entschied der Senat in zweiter Instanz nämlich, dass der Gebührenbescheid, den die DFL im August 2015 für die erhöhten Polizeikosten des Spiels Bremen gegen Hamburg erhalten hatte, rechtmäßig und die Regelung verfassungskonform sei. 425.718,11 Euro hatte das Land Bremen damals der DFL in Rechnung gestellt (effzeh.com berichtete).
Rechtsgrundlage für diesen Bescheid ist das im Jahr 2014 geänderte Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz. 2014 wurde § 4 dieses Gesetzes so geändert, dass das Land Bremen ab sofort auch für sogenannte Risikospiele Gebühren für die erhöhten Polizeikosten erheben konnte. Was es dann auch ab 2015 tat. Mittlerweile belaufen sich die vom Land Bremen der DFL in Rechnung gestellten Gebühren auf rund 1,2 Millionen Euro.
Die Vereine der Fußball-Bundesliga als Störer?
Gerechtfertigt beziehungsweise begründet wird dieses Vorgehen gegen die DFL, ein bißchen verschärft formuliert, mit Folgendem: Es könne ja nicht sein, dass der Fußball Milliarden verdient und von den Sicherheitsmaßnahmen des Staates profitiert, ohne dafür zu bezahlen. Ebenso überspitzt formuliert: Das Land Bremen sieht sich als Dienstleister des Fußballs und will als solches auch bezahlt werden. Zur Rettung des Landes Bremen muss jedoch gesagt werden, dass es durchaus nicht unüblich ist, dass der Staat sich Kosten für hoheitliche Maßnahmen zurückholt, wenn er diese konkreten Personen, sogenannten Störern, zuordnen kann.
[toggle title=”ZUR PERSON: DR. PAUL LAMBERTZ” load=”hide”]Dr. Paul Lambertz ist Rechtsanwalt bei der Kölner Kanzlei DWF Germany und Schiedsrichter beim Deutschen Sportschiedsgericht. Er ist spezialisiert auf das Sportrecht. Sein Herz schlägt für den Effzeh. [/toggle]Ob aber gerade die DFL oder die Vereine der Bundesliga gerade diese Störer sind, ist höchst umstritten. Zwar veranstalten die DFL und die Vereine die Spiele, zu denen wöchentlich Hunderttausende strömen, doch wollen diese zum einen keine Randalierer und zum anderen haben die DFL und Vereine gerade außerhalb des Stadions keinerlei Handhabe, die polizeiauslösenden Handlungen einiger weniger Zuschauer zu verhindern.
Viel Geld im Spiel – auch für Kommunen, Länder und den Bund
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen zwar derzeit noch nicht vor, der Pressemitteilung des Gerichts ist jedoch zu entnehmen, dass der Senat davon ausgeht, dass der DFL – wie auch immer – das Verhalten Weniger zugerechnet werden kann und sie damit als Störer zur Kostentragung herangezogen werden kann. Die DFL ziehe als Veranstalterin der Bundesliga einen wirtschaftlichen Nutzen aus dieser und habe ein Interesse daran, dass die Veranstaltung störungsfrei verlaufe.
Aber kann das überzeugen? Ich meine: Nein! Es ist zwar unbestreitbar, dass die DFL und die Bundesliga viel Geld mit dem Fußball verdienen und das sie auch von den staatlichen Maßnahmen profitieren. Für eine ehrliche Diskussion darf man aber auch nicht vergessen, dass auch die Länder und der Bund viel Geld mit dem Fußball verdienen. Wenn sich jedes Wochenende die Hunderttausenden in die Stadien bewegen und Millionen vor den Fernsehern sitzen, „verdienen“ Länder und der Bund ebenso kräftig an dem Produkt Fußball wie der Fußball selbst. Das heißt, auch der Staat beziehungsweise die Länder haben also ebenso reges Interesse daran, dass das Produkt Fußball die Massen anzieht, wie der Fußball selbst.
Erst der Fußball, dann das Oktoberfest?
Außerdem: Wozu wird dieses Gesetz führen? Wird die DFL – berechtigterweise -, nachdem die Rechtmäßigkeit der Bremischen Regelung irgendwann einmal geklärt sein sollte, jeden einzelnen Gebührenbescheid auf dessen Höhe überprüfen. Muss sich dann zukünftig das Land Bremen für jeden eingesetzten Polizisten und Wasserwerfer gegenüber der DFL rechtfertigen? Ausgeschlossen ist das zumindest nicht! Welch bürokratisches Monster auf das Land Bremen zurollen dürfte.
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Und zu guter Letzt muss aufgepasst werden, dass diese Entscheidung des Landes Bremen nicht zu einem Tabubruch führt und zukünftig auch andere Veranstalter zur Tragung von Polizei- oder ähnlichen Kosten herangezogen werden. Werden im ersten Schritt vielleicht nur die Fußballvereine und die DFL herangezogen werden, werden im nächsten Schritt vielleicht die Veranstalter privater Großveranstaltungen mit Gebührenbescheiden belegt. Ich denke da beispielsweise an die Veranstalter des Oktoberfestes oder der beiden großen Rheinkirmese. So sehr dies vielleicht den ein oder anderen Finanzminister interessieren könnte, muss der Grundsatz, dass Polizeikosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen, unbedingt gewahrt bleiben.
Ein Thema, das uns noch länger beschäftigen wird
Die DFL hat bereits angekündigt, dass sie Revision einlegen wird. Ich gehe sogar davon aus, dass am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Die Frage wird uns also noch eine ganze Zeit länger beschäftigen. Bis dahin wird der Ball weiter rollen und jeder Einzelne, der bis dahin die Stadien dieser Republik besucht, sollte sich einmal fragen, ob wegen seines Verhaltens der Einsatz von mehr Polizei als üblich notwendig ist. Vielleicht kriegt man ja so das Problem der hohen Polizeikosten in den Griff.