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Der 1. FC Köln und seine Mitgliederversammlung: Remember, remember, the 6th of November!

Während es sportlich gut läuft bei den Geißböcken, erwartet den FC auf der Mitgliederversammlung am Samstag alles andere als eine Abnickveranstaltung. Es stehen Wahlen zum Mitgliederrat und brisante Satzungsänderungsanträge an. Wir beantworten vor der Sitzung die wichigsten Fragen zur Versammlung und stellen die Satzungsanträge kompakt vor.

Mitgliederversammlung
Foto: Sebastian Bahr

Für den 1. FC Köln steht nun schon die zweite Mitgliederversammlung in diesem Jahr an. Während in Juni noch ausschließlich digital getagt wurde, so treffen sich die Mitglieder am 6. November zu ihrer ersten hybriden Versammlung, das heißt wahlweise in Präsenz oder digital. Ein neues Vorgehen, das wir euch im Folgenden erklären möchten.

Warum denn schon wieder eine Mitgliederversammlung, wir hatten doch gerade erst eine?!

Ja, schon wieder eine Mitgliederversammlung. Nämlich die, die turnusmäßig ansteht. Alle Mitglieder sind aufgerufen, am 6. November 2021 ab 11:11 der Versammlung beizuwohnen, digital oder in Präsenz bleibt jedem selbst überlassen.

Die Mitgliederversammlung, die im Juni stattfand, war die nachgeholte Veranstaltung aus dem Jahr 2020, die pandemiebedingt nicht früher stattfinden konnte. Dabei wurde u.a. der Jahresabschluss 2019/20 thematisiert, der dringend genehmigt werden musste.

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Eine hybride Versammlung? Was bedeutet das jetzt?

Auch wenn die erste digitale Mitgliederversammlung ohne Patzer über die Bühne gebracht wurde, hat sich der Verein dafür entschieden, dass das Model für sich genommen nicht zukunftsfähig ist. Der Vorstand dazu: „Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und lebt vom unmittelbaren Austausch…[…]“ Gleichzeitig wolle man aber den Mitgliedern, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen aktuell nicht zu einer Präsenzveranstaltung kommen könnten oder wollten, die Möglichkeit geben, dennoch teilzunehmen und mit abzustimmen.

Der Mitgliederrat stellte im Nachgang an die digitale MV fest: „Wenngleich das meiste reibungslos geklappt hat, steht für uns fest, dass eine solche Versammlung genau wie ein Fußballspiel live statt­finden sollte. Mit Menschen, die sich treffen und austauschen.“ Vorstand und Mitgliederrat haben also beschlossen, die Veranstaltung hybrid durchzuführen. Das heißt: Mitglieder können digital oder in Präsenz teilnehmen.

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Wie kann man teilnehmen und was muss ein Mitglied im Vorfeld der Versammlung machen?

Grundsätzlich ist jedes stimmberechtigte Mitglied zur Teilnahme berechtigt, das heißt: Alle ab 18 Jahren können dabei sein. Was man vorher machen muss, hängt davon ab, wie man teilnehmen möchte:

Vor Ort: Wer an der Präsenzveranstaltung teilnehmen will, kommt also einfach am Samstag, 6. November ab 11:11 Uhr in die KölnArena. Bitte denkt an eure gültige Clubkarte und einen gültigen Lichtbildausweis. Außerdem sind nur Mitglieder stimmberechtigt, die am Veranstaltungstag mindestens 18 Jahre alt sind, Gäste oder Besucher sind bei der Mitgliederversammlung nicht zugelassen. Maßgeblich für die Zulassungsvoraussetzung am Tag selbst ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Nach aktuellem Stand sind für den Zugang die so genannten „3G-Regeln“, das heißt: Teilnehmer müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Als Tests werden maximal 48 Stunden zurückliegende PCR oder Antigen-Schnelltests anerkannt, Selbsttests reichen nicht aus. Ab den Eingängen und in der Halle muss eine medizinische Maske getragen werden, die lediglich am eigenen Sitzplatz abgenommen werden darf. Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Digital: Wer sich digital von Zuhause oder unterwegs dazuschalten möchte, kann dem Livestream folgen und auch online seine Stimme abgeben. Dafür ist derselbe Anbieter wie bei der letzten Veranstaltung, VotingPartner, eingekauft. Das Verfahren zur Anmeldung und Teilnahmebestätigung sind dieselben wie im Juni. Im Mitgliederbereich auf der FC-Webseite sind alle wichtigen Dokumente zur Sitzung hinterlegt, dort wird die Anmeldung auch erklärt. Wer damit Probleme hat, kann telefonisch die Hotline des Vereins kontaktieren.

Doch die Möglichkeiten der digitalen Teilhabe sind begrenzt: Alle, die sich digital dazuschalten haben kein Rede-, Frage- oder Antragsrecht. Diese Rechte sind allein den anwesenden Mitgliedern vorbehalten. Selbstverständlich gilt auch für die digital Teilnehmenden, dass man nur stimmberechtigt ist, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist.

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Können wirklich alle Mitglieder partizipieren?

Nein, es können nicht alle Mitglieder partizipieren. Zumindest nicht ohne technische Barrieren. Es braucht einen Internetzugang, dabei ist egal, wo sich das jeweilige Mitglied auf der Erde aufhält. Es zählt allein der Internetzugang und die Qualität der Verbindung. Außerdem muss man sich im Vorfeld anmelden, kann dies aber auch noch während der Sitzung. Der Verein empfiehlt allerdings, dies im Vorfeld zu erledigen. Zur Registrierung bei IDNow braucht es eine Kamera und einen Personalausweis. Auf der Seite wird das Verfahren genau erklärt und dauert laut Verein “nur wenige Minuten”. Zum Beispiel für ältere Mitglieder ohne Internetzugang oder Mitglieder im ländlichen Raum ohne Breitbandzugang ist die Teilnahme an der Versammlung ebenfalls erschwert, sie müssten zu Bekannten mit ausreichendem Internetzugang ausweichen. Und bei wem die private Internetverbindung während der Sitzung oder während der Abstimmungen abbricht, der ist ebenfalls für diese Zeit raus.

Ist das barrierefrei?

Die gesamte Veranstaltung wird in “Ton und Bild” übertragen und der Stream als auch vor Ort von Gebärdendolmetschern begleitet. Das hat sich während der letzten MV und den Mitgliederstammtischen bewährt.

Wie kann man sich beteiligen, Fragen stellen oder sich kritisch äußern?

Zu einer Mitgliederversammlung gehört auch, dass Mitglieder ein Frage- Rede und Stimmrecht haben. Während man diesen Rechten mit der Chatfunktion im Juni noch Rechnung tragen wollte, ist diese Funktion jetzt nicht mehr vorgesehen. Man hat wohl einfach gemerkt, dass das Verfahren in der Praxis schlichtweg nicht umsetzbar war. Alle Mitglieder, die sich für die digitale Variante entscheiden können, also nur ihr Stimmrecht wahrnehmen. Rede-, Frage- und Antragsrechte haben sie nicht. Diese Rechte sind denjenigen vorbehalten, die vor Ort in der KölnArena sind.

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Kann sich ein Mitglied, das vor Ort in der Arena sitzt, parallel digital zuschalten und so vielleicht doppelt abstimmen?

Nein, da alle stimmberechtigen Mitglieder für eine der beiden Varianten entscheiden müssen, ist das technisch ausgeschlossen. Wer in der KölnArena „eincheckt“, kann nicht über den Dienstleister VotingPartner abstimmen.

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