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Kommentierte Übersicht: Die Änderungsanträge zur Satzung des 1. FC Köln bei der MV 2018

Bei der Mitgliederversammlung im Oktober wird beim 1. FC Köln über vier Satzungsänderungsanträge abgestimmt. Unser Autor hat analysiert, worum es geht.

MV
Foto: Sebastian Bahr

3. Der Antrag von Marc Hillesheim

Zusammenfassung:

Bislang lautet §3 Absatz 1 der Satzung so: “Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.” Der beantragte Satz würde daran angefügt werden. Nach Beschluss des Antrags würde es unter anderem bei künftigen Mitgliederversammlungen keine sach- oder vermögensorientierten Zuwendungen, etwa in Form eines Hoodies, an die Anwesenden geben. Auch andere Zuwendungen im Rahmen der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten wären dann ausgeschlossen – egal ob sie von Sponsoren kommen oder von der KgaA finanziert werden.

Einschätzung:

Die demokratische Teilhabe am Vereinsleben per Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung ist nichts, was vergütet oder belohnt werden muss. Vereinsmitglieder sind schließlich nicht nur Konsumenten, denen man nur genug geben muss, damit sie spuren. Dass sich der Vorstand gerade in dieser Frage als Förderer der Demokratie (die er im Umgang mit den Kontrollgremien des Vereins regelmäßig mit Füßen tritt) aufplustert, ist ein Hinweis darauf, dass am Vorwurf des Antragsstellers, wonach “eine solche Maßnahme vielmehr undemokratisch ist, weil sie einen unfairen Anreiz zum Erscheinen bei einer Versammlung bzw. bei der Wahl auf einer solchen Versammlung setzen soll im Sinne desjenigen, der das Geschenk vorher ausgelobt hat” etwas dran sein könnte.

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Die unverhältnismäßigen Äußerungen des Vorstands gegen den inhaltlich wohl am wenigsten relevanten Antrag und die enthaltene Begründung zeigen zudem, dass der Antragssteller anscheinend einen Nerv getroffen hat. Die inhaltlichen Spitzen in der Einladung des Vorstands übertönen außerdem, dass gegen den Kernvorwurf der unzulässigen Verwendung von Vereinsmitteln, abgesehen von einem allgemeinen Bekenntnis über nicht näher erläuterte, die Vorstandsversion stützende Expertenprüfungen, keine stichhaltige Gegenargumentation aufgeführt wird.

Ob diese noch kommen wird oder ob man den Antragssteller mit den Äußerungen im Rahmen der Einladung zur Mitgliederversammlung vor allem als Unruhestifter darstellen wollte, ist Stand heute noch ungewiss.

Auf der nächsten Seite: Der Antrag von Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer

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