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Kommentierte Übersicht: Die Änderungsanträge zur Satzung des 1. FC Köln bei der MV 2018

Bei der Mitgliederversammlung im Oktober wird beim 1. FC Köln über vier Satzungsänderungsanträge abgestimmt. Unser Autor hat analysiert, worum es geht.

MV
Foto: Sebastian Bahr

4. Der Antrag von Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer

Zusammenfassung:

Die vorgeschlagenen Änderungen sind im Wesentlichen Klarstellungen, die die Bedeutung und Befugnisse des Mitgliederrats unterstreichen würden. Im Wesentlichen gilt das für Einblicke, die der Mitgliederrat in die Geschehnisse der KgaA (die derzeit hundertprozentige Tochter des Vereins mit den Geschäftsführern Veh und Wehrle) verlangen kann. An Vereins- und Fanangelegenheiten wäre der Mitgliederrat künftig verpflichtend zu beteiligen. Das, was die Antragssteller wollen, wäre innerhalb der aktuellen Satzung auch möglich, setzt aber einen entsprechenden Auslegungs- und Umsetzungswillen auf Seiten des Vorstands voraus.

Abgesehen von der Entsendung zweier zusätzlicher beratender Mitglieder in die Gesellschafterversammlung gäbe es keine inhaltliche Erneuerung. Ein Antragsbeschluss würde zwei weiteren Mitgliederräten ermöglichen, an den Sitzungen ohne Stimmrecht teilzunehmen. So erhielten diese ebenfalls Einblicke in die Geschehnisse des Vereins und der KgaA.

Wer mehr dazu wissen möchte, dem sei die Homepage zur vorgeschlagenen Satzungsänderung empfohlen, in der alles noch ausführlicher erläutert wird: www.fc-satzungsaenderung.de

Einschätzung:

Von den juristisch etwas holprigen Formulierungen abgesehen ist es bezeichnend, dass ein solcher Antrag überhaupt gestellt wird – und zwar von zwei Angehörigen des aktuellen Mitgliederrats. Die beantragten Änderungen lassen nur den Schluss zu, dass der Vorstand derzeit alle im Antrag angesprochenen Aspekte ignoriert. Sollte es zutreffen, dass der Mitgliederrat selbst in ernstzunehmenden Fan- und Mitgliederangelegenheiten erst auf Absegnung des Vorstands mitwirken darf, wäre dies geradezu skandalös. Das oberste Aufsichtsgremium des Vereins von derartigen Vorgängen auszuschließen, unterminiert die Bedeutung des Rates und sollte die Mitglieder alarmieren. Sie sind schließlich die Eigentümer des Vereins.

Die beiden aktuellen Vorsitzenden nahmen in dieser Sache ebenfalls Stellung. Stefan Müller-Römer antwortete in unserem Fragebogen auf die entsprechende Frage so: “Sie reichen leider nicht aus. Denn es fehlt an Konsequenzen, wenn ein Vorstand sich nicht kontrollieren lassen will. Hier müssen Ergänzungen vorgenommen werden, wie die Praxis gezeigt hat.” Sein Stellvertreter Carsten Wettich argumentierte folgendermaßen: “Nach § 24 überwacht der MR den Vorstand auch bezüglich der Lizenzspieler-Gesellschaft. Als Gesellschaftsrechtler, der sich mit solchen Fragen täglich beschäftigt, fehlt mir offen gestanden das Verständnis, wie man hier eine andere Auffassung vertreten kann. Am Ende sind die Satzungsbestimmungen allerdings lediglich Buchstaben. Wichtig ist, sie im Sinne der Mitglieder zu leben. Das muss besser werden.”

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Es ist trotzdem bislang unklar, weshalb die Antragssteller nicht den Weg über ihr Gremium gegangen sind, sondern einen Alleingang starteten. Die Vorwürfe, die sie gegenüber dem amtierenden Vorstand erheben, sind schließlich enorm und offenbaren massive Differenzen zwischen Vorstand und Mitgliederrat – die Markus Ritterbach noch am vergangenen Dienstag versuchte, wegzulächeln.

Bislang erfolgte bezüglich der erhobenen Vorwürfe übrigens kein explizites Dementi des Vorstands, während ein solches zu der Begründung von Marc Hillesheim dagegen schroff in die Einladung geschrieben wurde. Egal ob man dies als ein Schuldeingeständnis empfindet oder nicht – von einer guten Stimmung in der Zusammenarbeit können wohl nur wenige ernsthaft sprechen. Da beide Antragssteller weder mediale Scharfmacher, noch Ultras oder sonstige Mitglieder der Fanszene sind, stehen sie auch nicht im Verdacht, Klientelpolitik zu betreiben. Die Diskussion um diesen Antrag könnte daher die spannendste der Versammlung werden.

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