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Meinung

1. FC Köln zur Zukunft der 50+1-Regel: “Das ist nicht unser Thema”

Am Sonntag diskutierten bei “Sky90” unter anderem Martin Kind und Andreas Rettig über die Zukunft der 50+1-Regel – während viele Vereine sich für die Regel aussprechen, äußerte sich der 1. FC Köln inhaltlich nicht zur Debatte.

Foto: Dennis Grombkowski/Bongarts/Getty Images

Die Diskussion um Sinn und Zukunft der sogenannten „50+1-Regel“ schwelt seit Jahren. Spätestens durch den Aufstieg von RB Leipzig erhält die Debatte neues Futter, doch auch bereits bei den Ausnahmeregelungen für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim regte sich Widerstand. Am Sonntag diskutieren bei “Sky90” unter anderem Martin Kind und Andreas Rettig über das Thema – während viele Vereine sich für die Regel aussprechen, äußerte sich der 1. FC Köln inhaltlich nicht.

Um zu verhindern, dass ausländische Investoren deutsche Fußballvereine zu ihren finanziellen Spielzeugen machen können, wurde die „50+1-Regel“ vor einiger Zeit eingeführt. Diese verbietet es den Clubs, mehr als 49 Prozent ihrer Anteile an Investoren abzutreten – die letztliche Entscheidungshoheit bleibt somit zumindest auf dem Papier immer beim Verein. Die Problematik der Regel beginnt allerdings schon bei Werksvereinen wie Leverkusen und Wolfsburg. Da derartige Konstruktionen mit dem Regelwerk nicht in Einklang zu bringen waren und sind, wurde die sogenannte „Lex Leverkusen“ geschaffen – diese Sonderregel erlaubt es Investoren, die mindestens 20 Jahre kontinuierlich finanzielles Engagement in erheblichem Maße bei einem Verein nachweisen können, mehr Anteile zu übernehmen als eigentlich gedacht. Bei Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim wurde diese Ausnahme bisher angewendet, nun könnte sich mit Hannover ein weiterer Verein hinzugesellen.

Vereinspräsident Martin Kind investiert bereits seit langer Zeit in Hannover 96 – ob sein Engagement in Höhe und Zeitumfang ausreichend für die Sonderregel ist, muss die DFL nun in diesem Jahr entscheiden, denn Kind pocht darauf, seine Investitionen in Hannover spätestens 1997 begonnen zu haben – also vor 20 Jahren.

Kind: 50+1-Regel verstößt gegen EU-Recht

Foto: Ronny Hartmann/Bongarts/Getty Images

Gleichzeitig vertritt Kind seit Jahren den Standpunkt, dass die 50+1-Regel gegen europäisches Recht verstoße. Diese Ansicht wird von Juristen durchaus geteilt. Aber: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Solang niemand auf dem Rechtsweg gegen die Regelung vorgeht, bleibt sie also bestehen. Grundsätzlich könnte aber jeder potenzielle Investor, der gerne bei einem Verein einsteigen will, gegen diese Regel juristisch vorgehen. Ein Schreckensszenario in den Augen vieler Experten, denn sollte die Regel vor einem EU-Gericht gekippt werden, wäre ein komplett freier Markt die Folge. Solang dies jedoch nicht geschehen ist, hätte die DFL die Möglichkeit eine neues, EU-Recht konformes Regelwerk zu erarbeiten. Die strikte Regelung wäre dann zwar auch Geschichte, aber immerhin könnte definiert werden, welche Investitionen von welchem Investor von der Liga gerne gesehen sind und welche nicht – besser als nichts.

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Kinds Standpunkt ist ohnehin, das machte er am vergangenen Sonntag in der TV-Debatte „Sky90“ noch einmal deutlich, dass die Entscheidung über Investoren in der Verantwortung der Vereine liege. Diese müssten sich eben genau überlegen, wem sie wann für wie viel Geld Anteile verkaufen oder nicht. Doch was auf Hannover 96 vielleicht noch als rationale, nachvollziehbare Entscheidung anwendbar ist, sieht bei vielen kleineren Vereinen dann schnell ganz anders aus. So wies auch St.-Pauli-Geschäftsführer und Ex-DFL-Mann Andreas Rettig in der Talk-Runde darauf hin, dass die Realitäten im Fußballgeschäft es eben nicht immer zulassen, dass Vereine wohlüberlegte und nachhaltige Entscheidungen treffen. Gerade unter sportlichem und finanziellen Druck dürften viele Drittligisten oder Clubs aus anderen unterklassigen Ligen offen für frisches Geld sein. Doch, auch das führte Rettig aus, Investoren sind eben in den meisten Fällen keine Wohltäter, sondern verfolgen klare Strategien der Wertsteigerung und haben immer eine Exit-Strategie – die Anteile, die sie billig in der dritten Liga kaufen, wollen sie womöglich ein paar Jahre später bei besserer sportlicher Situation wieder verkaufen. Ein munterer Handel mit Vereinsanteilen droht.

Ohne 50+1: Investorenverzicht muss man sich leisten können

Abgesehen davon, würde der Markt auch für ausländische Investoren deutlich interessanter – für viele Geldgeber ist es schließlich keine wünschenswerte Vorstellung, zwar viel Geld in einen Verein zu stecken, im Gegenzug aber kein echtes Mitspracherecht zu bekommen. Sobald aber über 25% der Anteile erworben werden, hätte der Investor bereits eine Sperrminorität – Entscheidungen wären nur noch mit seiner Zustimmung möglich. Bei einem Verkauf von mehr als 50% wäre die Entscheidungsgewalt dann hauptsächlich in der Hand des Geldgebers. Kind merkt an dieser Stelle zwar an, dass das Interesse von Investor, Club und Fans grundsätzlich übereinstimme, da alle drei aus unterschiedlichen Motiven sportlichen Erfolg haben wollen. Weitergehende Antworten auf Zukunftsfragen bleibt Kind dann allerdings schuldig. „Es ist ja dann keiner gezwungen, zu verkaufen“, heißt es beim 96-Präsident da eben nur noch. Doch wenn 17 Vereine großes Geld eingesammelt haben, dürfte auch in der höchsten deutschen Spielklasse der Druck gleichzuziehen oder den sportlichen Niedergang in Kauf zu nehmen, derart groß sein, dass auch der letzte Club den Schritt quasi gehen müsste. Denn in diesem neuen wirtschaftlichen Umfeld müsste man es sich leisten können, auf Investoren zu verzichten.

Noch gibt es allerdings niemanden, der gegen die Regel juristisch vorgehen will – auch Martin Kind beließ es in der Vergangenheit beim reinen Hinweis darauf, dass das möglich sei. Sollte Hannover künftig unter die „Lex Leverkusen“ fallen, dürfte der Hannoveraner ohnehin erst einmal zufrieden sein. 1860-München-Investor Hassan Ismaik erklärte in der Vergangenheit immer wieder, dass er nicht vorhabe, gegen die Regelung vorzugehen. Und auch aus Leipzig hört man in diese Richtung nichts. So bleibt der Status Quo zunächst einmal erhalten – zumal man im Klagefall ohnehin von einer mehrjährigen Prozessdauer ausgehen könnte, bliebe dem deutschen Fußball aber auch dann vermutlich noch Zeit, eine alternative, rechtssichere Lösung zu schaffen.

Bremen kritisiert Ausnahmeregeln

Foto: Alexander Scheuber/Bongarts/Getty Images

Einige Bundesligisten scheinen das aber schon jetzt für nötig zu halten. So erklärte Werder Bremen bei „Sky90“ beispielsweise, dass man die 50+1-Regelung vor allem wegen der immer zahlreicher werdenden Ausnahmeregeln kritisch betrachte. In eine ähnliche Kerbe schlägt auch Rettig. Zum einen sei ein entscheidender Fehler gemacht worden, als man Besitz- und Stimmrechte nicht gekoppelt habe – so seien Umgehungstatbestände möglich geworden, bei denen Investoren 99 Prozent der KGaA (die mittlerweile weit verbreitetste Gesellschaftsform bei Bundesligisten), aber nur 49 Prozent der Stimmrechte halten. De jure ist die 50+1-Regel damit erfüllt, de facto dürfte der Einfluss dieser Gesellschafter aber deutlich höher ausfallen, als auf dem Papier nachvollziehbar. Zum anderen habe man bei der „Lex Leverkusen“ den falschen Schluss gezogen – statt diese Ausnahmeregelung zu schaffen, hätte man die betroffenen Vereine vielmehr dazu drängen müssen, in eine den Regeln entsprechende Situation zurückzukehren.

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Trotz dieser mit den Ausnahmeregelungen geschaffenen immanenten und von Rettig bemängelten Problematik stehen die meisten deutschen Vereine aber nach wie vor hinter „50+1“. Mit Borussia Mönchengladbach, Borussia Dortmund und Schalke 04 übermittelten einige der größten Clubs dem TV-Sender dementsprechende Statements. Für eine Abschaffung der Regel sprach sich neben Hannover-Präsident Kind 1899 Hoffenheim aus – kein Wunder.

1. FC Köln: “Nicht unser Thema”

Der 1. FC Köln hingegen spielte in der Debatte keine Rolle. Wir haben daraufhin beim Kölner Traditionsclub nachgefragt und die gleiche Antwort bekommen wie die Kollegen bei „Sky90“: „Für den 1. FC Köln stellen sich die Fragen zu 50+1 derzeit nicht, das ist nicht unser Thema.“ Eine Veräußerung von mehr als 50 Prozent der Vereinsanteile dürfte bei den Geißböcken allerdings ohnehin ausgeschlossen sein – dafür wäre auch, sollte die 50+1-Regel irgendwann gefallen sein, ohnehin eine Mitgliederversammlung samt Dreiviertelmehrheit notwendig, die den Beschluss bestätigen müsste – ein undenkbares Szenario beim mitgliedermäßig viertgrößten Verein Deutschlands. Anteile unter 25 Prozent kann der Verein allerdings satzungsgemäß auch ohne Mitgliederversammlung oder die Zustimmung des Mitgliederrats veräußern – hierbei müsste lediglich der “Gemeinsame Ausschuss” zustimmen. Dieser setzt sich aus Mitgliedern des Vorstands, dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Mitgliederrats, dem Vorsitzenden des Beirats sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden zusammen. Tendenziell wäre hier eine Entscheidung im Sinne der handelnden Personen wahrscheinlich. Ob es derartige Planungen beim 1. FC Köln derzeit gibt, bleibt allerdings vorerst offen.

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