Es ist kein einmaliger Vorgang in der Geschichte des 1. FC Köln, der sich am Aschermittwoch abspielte. Werner Spinner, der zum Start in die Fastenzeit seinen vorzeitigen Rücktritt als Präsident der „Geißböcke“ erklärte, ist bereits das dritte Oberhaupt der FC-Familie in Serie, das seine Amtszeit nicht regulär beendet.
Sein Vorgänger Wolfgang Overath ließ nach vormaligen Querelen mit den Mitgliedern den Verein im November 2011 Knall auf Fall im Riss, nachdem der Weltmeister von 1974 bei seiner Übernahme des Postens siebeneinhalb Jahre zuvor den bisherigen Clubchef Albert Caspers mehr oder minder aus dem Amt gedrängt hatte.
Mitgliederrat folgt zunächst auf Werner Spinner
Damit der 1. FC Köln in einem solchen Falle wie nun aufgetreten handlungsfähig bleibt, hat die Satzung eine Regelung vorgesehen. „Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so soll auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung für die restliche Amtszeit ein Nachfolger gewählt werden. Bis dahin wird ein vom Mitgliederrat gewähltes Mitglied des Mitgliederrats in den Vorstand entsandt“, heißt es in Paragraph 20.4.
Bedeutet: Bis zur regulären Mitgliederversammlung rückt ein Vertreter oder eine Vertreterin des Mitgliederrats in den Vorstand auf, dabei muss es sich nicht zwangsläufig um den Vorsitzenden Stefan Müller-Römer oder dessen Stellvertreter Carsten Wettich handeln. In jedem Fall, da ist die Satzung eindeutig, ruht das Amt des in den Vorstand entsandten Mitglieds im Mitgliederrat während dieser Interimszeit.
Der Mitgliederrat des 1. FC Köln mit FC-Vizepräsident Toni Schumacher (2.v.l.) und dem Vorstandsbeauftragten Thomas Schönig (l.) (es fehlt: Michael Trippel) | Foto: Sebastian Bahr
Weniger eindeutig ist die Satzung dagegen in der Frage, welche Rolle der Nachrücker oder die Nachrückerin einnimmt. Ob der Spinner-Ersatz auch das Präsidentenamt „erbt“, während die beiden Vizepräsidenten auf ihrem Posten verbleiben, darüber schweigen sich die Paragraphen aus. Klar ist nur geregelt, dass der Vorstand aus einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten bestehen muss.
Nachrücker wird der Interimspräsident des 1. FC Köln
Nach Einschätzung der FC-Juristen, so berichtet der „Express“, ersetzt der Nachrücker oder die Nachrückerin aus dem Mitgliederrat das ausscheidende Vorstandsmitglied in seiner Funktion direkt. Das deckt sich mit effzeh.com-Informationen. Sprich: Aus den Reihen des Kontrollgremiums kommt der Interimspräsident für die nächsten sechs Monate.
Und der soll, so hat effzeh.com erfahren, bis Anfang der nächsten Woche feststehen. Neben den beiden Vorsitzenden Stefan Müller-Römer und Carsten Wettich werden auch andere Kandidaten bereits ins Spiel gebracht: Walther Boecker gilt ebenso als möglicher Nachrücker wie Engelbert Fassbender oder Christian Hoheisel.
Übrigens: Da das Amt im Mitgliederrat für den kommenden Interimspräsidenten ruht, kommt es im nächsten Halbjahr zu einer interessanten Konstellation im Gemeinsamen Ausschuss. Denn neben den zwei Vorsitzenden wird selbstverständlich auch der neue Vorstand dort vertreten sein. Und sollte der Nachrücker Müller-Römer oder Wettich heißen, wird der Mitgliederrat einen neuen (stellvertretenden) Vorsitzenden bestimmen müssen.
Außerordentliche Mitgliederversammlung scheint unrealistisch
Dieses zunächst einmal komplizierte Konstrukt, das der Rücktritt von Werner Spinner dem Verein beschert hat, gilt bis zur regulären Mitgliederversammlung, die für Anfang September in der Kölnarena angedacht ist. Es sei denn, es wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Dies kann zum Beispiel durch den Vorstand oder den Mitgliederrat beschlossen werden, zudem kann die Mitgliedschaft dies durch einen schriftlichen Antrag von 1000 Mitgliedern eine solche Veranstaltung erzwingen.
Das scheint aber ebenso unrealistisch wie die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durch die Gremien. In den sechs Monaten gilt die Konzentration des Vereins vornehmlich der Rückkehr in die Bundesliga – und der Suche nach einem neuen Vorstandsteam für die Zeit nach dem September.