Mythos: „Der FC hat eine zu komplexe Gremienstruktur!“
Abgeleitet: Die Organisation des 1. FC Köln ist komplizierter als bei anderen Clubs!
Der 1. FC Köln ist wie sehr viele deutsche Fußballclubs ein eingetragener Verein, der 100 Prozent der Anteile an einer sogenannten Kommanditgesellschaft auf Aktien, besser bekannt als KGaA, besitzt. Beim eingetragenen Verein gibt es den Vorstand bestehend aus Werner Wolf, Jürgen Sieger und Eckhard Sauren, der (für den Verein) die Entscheidungen trifft, sich dabei vom Beirat, dem REWE-Chef Lionel Souque vorsitzt, beraten lässt und vom Mitgliederrat, dessen Vorsitzende Stefan Müller-Römer und Carsten Wettich sind, kontrolliert wird.
Bei der KGaA gibt es die Geschäftsführung (Wehrle), die von einem Aufsichtsrat überwacht wird, der sich aus dem Vorstand des eingetragenen Vereins (Wolf, Sieger, Sauren) und dem Vorsitzenden des Gremiums, Jörn Stobbe, zusammensetzt. Grundsätzlich ist die Geschäftsführung frei in ihrem Handeln – sie leitet die KGaA und hat somit im täglichen Geschäft die Kontrolle über die Lizenzspielerabteilung des 1. FC Köln.
Stefan Müller-Römer | Foto: 1. FC Köln
Damit der Verein mit seinen Gremien (Vorstand, Mitgliederrat, Beirat) als Besitzer der KGaA mehr Kontrolle als durch die bloße Prüfung von Jahresberichten im Aufsichtsrat über seine Tochtergesellschaft hat, gibt es beim 1. FC Köln den sogenannten Gemeinsamen Ausschuss. Dieses siebenköpfige Gremium setzt sich aus den drei Vereinsvorständen (Wolf, Sieger, Sauren), den Vorsitzenden des Mitgliederrats (Müller-Römer und Wettich), dem Beiratsvorsitzenden (Souque) und dem Aufsichtsratschef (Stobbe) zusammen.
Der Gemeinsame Ausschuss ist das wichtigste Entscheidungsgremium des Vereins und stellt den Einfluss des Vereins auf wichtige Entscheidungen bei seiner von angestellten Geschäftsführern geleiteten Tochtergesellschaft sicher. Zudem stellt die Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschuss sicher, dass keine Fraktion im Club übermäßig viel Macht inne hat.
Unterm Strich: Aufsichtsrat, Vorstand, Mitgliederrat, Beirat und Gemeinsamer Ausschuss – fünf zentrale Gremien und ihr Zusammenwirken gilt es zu durchdringen. Das ist kein Kinderspiel, aber Normalität bei vielen Fußballclubs, auch wenn viele Medien ein oberflächlicheres Bild erzeugen. Der 1. FC Köln ist also strukturell betrachtet kein außergewöhnlich kompliziertes Beispiel. Der Mitgliederrat ist nur in sofern eine Besonderheit, dass er eine Kontrollfunktion übernimmt, die bei vielen anderen Clubs oft sogenannte Verwaltungsräte übernehmen sollen. Diese werden meist aber vom Vorstand bestellt, was ihren Kontrollzweck mehr oder weniger ad absurdum führt. Bis 2012 besaß der 1.FC Köln übrigens einen solchen Verwaltungsrat – dieser ließ Wolfgang Overath und Co. gewähren, sodass der Klub kurz vor dem Zusammenbruch stand. Ob man nun die Funktion eines Mitglieder- oder eines Verwaltungsrats verstehen muss, ist in Sachen “komplizierte Strukturen” aber eh gehopst wie gesprungen.
Ergebnis:
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