Was steht auf der Tagesordnung?
Neben den üblichen Tagesordnungspunkten wie Jahresberichte der Gremien sowie des Geschäftsjahres ist der wichtigste Tagespunkt die Wahlen des Mitgliederrates. Dieser Tagesordnungspunkt dürfte einen Großteil der Sitzung einnehmen. In diesem Text erklären wir, was der Mitgliederrat ist und was seine Aufgaben sind.
Zudem stehen insgesamt 15 Satzungsänderungsanträge auf der Tagesordnung, die wir im folgenden kurz vorstellen wollen. In der Einladung zur Mitgliederversammlung können diese komplett eingelesen werden. (Stand 05.11.2021):
Antrag 1: Diverse Änderungen im Text der Satzung
Wer? Vorstand und Mitgliederrat
Was? Es werden einige Textänderungen der Vereinssatzung vorgeschlagen. Es geht zum Beispiel um die Festlegung der Beiträge, um das Verfahren zur Entlastung von Gremienmitgliedern. Auch das Wahlverfahren für den Mitgliederrat soll angepasst und der Aufsichtsrat aufgelöst werden. So weit, so bürokratisch. Interessanter ist der Aspekt, der kurzfristig wieder gestrichen wurde. Dazu später mehr.
Warum? Insgesamt sollen diese Anträge die Prozesse verschlanken. Bei der Gesamtentlastung soll es künftig einfach schneller gehen und den Ablauf der Mitgliederversammlung beschleunigen.
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Antrag 2: Anteilsverkäufe
Wer? Vorstand und Mitgliederrat
Was? Will der Vorstand einen oder mehrere Anteile der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH oder der 1. FC Köln GmbH & Co KG KgAA an einen oder mehrere Dritte verkaufen, so müssen vorher mindestens zwei Drittel der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung zustimmen. Will der Vorstand an Dritte insgesamt mindestens 50 Prozent der Anteile an der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH oder der 1. FC Köln GmbH & Co KG KgAA verkaufen, so benötigt er dafür die Zustimmung von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung. Diese Abstimmungen sollen laut Satzungsänderung immer vorher abgehalten werden.
ABER: Der Antrag sieht auch Ausnahmen dafür vor. Sei ein „umgehendes Handeln“ erforderlich, um „drohenden schweren wirtschaftlichen Schaden vom Verein und/oder seinen Beteiligungsgesellschaften abzuwenden, so müsste der Vorstand – gemäß Vorschlag – nur die Zustimmung des Mitgliederrates einholen und den Beirat im Vorfeld anhören.
Warum? Die Antragsteller sehen die Mitglieder als Souverän und ideele Eigentümer des Vereins, die in diesen Eigenschaften jedem Anteilsverkauf zustimmen sollten. Darum setze man sich für die einheitliche Regelung für alle Anteilsverkäufe ein. Die formulierte Ausnahme sei allein für den Fallgedacht, in einer existenzbedrohenden Lage des Vereins umgehend handlungsfähig zu sein.
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Antrag 3: Digitale Mitgliederversammlung
Wer? Ein Mitglied
Was? Der Vorstand soll gewährleisten, dass Mitglieder in jedem Fall und in Zukunft virtuell an einer Mitgliederversammlung teilnehmen können.
Warum? „Der 1. FC Köln zählt mittlerweile über 100.000 Mitglieder, darunter rund ein Drittel, welche nicht aus NRW kommen, und 3.000 aus dem Ausland“, argumentiert der Antragsteller. Er fordert, der Verein solle nicht nur für Mitglieder werben, sondern diesen auch eine möglichst geringe Barriere zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung schaffen. Im letzten Jahr hätten große Firmen Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt, insofern sei es auch technisch machbar.
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Antrag 4: Diskriminierungen & Vereinsausschuss
Wer? Ein Mitglied
Was? Konkret sollen zwei Absätze der Satzung geändert werden. In Artikel 2 soll explizit aufgenommen werden, dass sich der Verein nur parteipolitisch, aber nicht gesamtpolitisch neutral verhält, Menschenrechte achtet und schützt sowie gegen rassistische, antisemitische und verfassungsfeindliche Einstellungen eintritt. Die zweite Änderung zielt auf die Möglichkeiten des Vereinsausschlusses ab: Artikel 7 der Vereinssatzung regelt die Beendigung der Mitgliedschaft. Konkret werden Verfahren und Gründe erläutert, aus denen Mitglieder ausgeschlossen werden können. Bislang können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn sie sich “eines groben Verstoßes gegen die Regelungen und Grundsätze der Satzung schuldig gemacht haben”.
Warum? Mitglieder, die sich rassistisch, antisemitisch oder verfassungsfeindlich äußern, können daraufhin ausgeschlossen werden.
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Antrag 5 (beinhaltet 2 Anträge)
Antrag 5: Vorschlagsrecht für den Vorstand
Wer? Diverse Mitglieder
Was? Die Antragsteller wollen dem Mitgliederrat das Vorschlagsrecht für Vorstandskandidaten ersatzlos streichen. Bislang ist in Artikel 18.3 b geregelt. In einem zweiten Antrag derselben Antragsteller geht es um Kandidaten, die stattdessen von Mitgliedern vorgeschlagen werden. Bislang gilt ein nötiges Quorum von drei Prozent der Mitglieder, die für den Wahlvorschlag unterschreiben müssen. Diese Drei-Prozent-Klausel soll gestrichen wurden, stattdessen sollen mindestens 1000 Unterschriften gesammelt werden müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden.
Warum? Laut Antragsteller sei es nötig, dem Mitgliederrat das Vorschlagsrecht zu entziehen, um sicherzustellen, dass allein die Mitglieder das Vorschlagsrecht für den Vorstand haben und kein, wie die Antragssteller es nennen, “exklusives Gremium”. Dabei sei angemerkt, dass Mitglieder auch schon heute ein Vorschlagsrecht besitzen und der Mitgliederrat ein von den Mitgliedern gewähltes Gremium auf Zeit ist. Der zweite Antrag wird mit der wachsenden Zahl der Mitglieder begründet. Bei einem Stand von 115.600 Mitglieder entsprächen 3 Prozent rund 3.500 Mitgliedern, die einen Kandidaten unterstützen müssten. Diese Zahl halte man für “zu hoch und mit normalen Mitteln in einem angemessenen Zeitraum kaum erreichbar”. Die Zahl von 1000 Mitgliedern sei hingegen erreichbar, aber auch hoch genug, damit es nicht übermäßig viele Vorschläge gäbe.
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Antrag 6: Charta und Ehrenordnung
Wer? Ein Mitglied
Was? Charta und Ehrenordnung sollen als fester Bestandteil in die Satzung aufgenommen werden.
Warum? Der Antragsteller möchte, dass Charta und Ehrenordnung verbindlich für alle Mitglieder – im Umgang miteinander – verbindlich gelten und nicht nur einen unverbindlichen Charakter entfalten. Der Antragssteller hofft, dass mit dem Antrag eine bessere Atmosphäre rund um den Verein herrschen wird und Mitglieder nicht mehr so einfach öffentlich angegriffen werden.
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Antrag 7: Amtszeitbegrenzung für Gremienmitglieder
Wer? Ein Mitglied
Was? Die Amtszeit von gewählten Gremienmitgliedern (Vorstand, Mitgliederrat oder Wahlkommission) soll künftig auf maximal drei Amtszeiten begrenzt werden. Die Möglichkeit, in ein anderes Gremium gewählt zu werden, soll bestehen bleiben.
Warum? So soll laut dem Antragsteller ein regelmäßiger Wechsel der Gremienmitglieder sichergestellt und so neue Ideen eingebracht werden können.
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Antrag 8: Kein Amtsträger darf in Abhängigkeitsverhältnis zum Verein stehen
Wer? Ein Mitglied
Was? Wer Teil eines Kontrollgremiums beim 1. FC Köln ist, darf nicht zeitgleich eine vergütete Tätigkeit in anderer Funktion beim 1. FC Köln oder einem Beteiligungsunternehmen ausüben.
Warum? Dem Antragsstellendem nach kann ein Interessenkonflikt ggf. nicht ausgeschlossen werden, wenn bei einem kritischen Sachverhalt der Verein einem Individuum mit finanziellen Nachteilen drohen könnte. Die Unabhängigkeit der Person im Kontrollgremium könnte so in Frage gestellt werden. Auch könnte man sich umgekehrt eine Machtfülle aufbauen, welche über das Amt im Kontrollgremium hinausgeht. Aktuell wäre Michael Trippel in seiner Funktion als Stadionsprecher und Mitglied des Mitgliederrats von dem Antrag betroffen.
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Antrag 9: Wahlvorschläge von Mitgliedern für den Vorstand müssen 200 Mitglieder unterstützen
Wer? Ein Mitglied
Was? Einen Wahlvorschlag für den Vorstand aus der Mitte der Mitglieder müssen 200 Mitglieder unterstützen statt wie bisher 3% der Mitglieder.
Warum? Dem Änderungsantrag nach ist die Unterstützung von 200 Mitgliedern genug, wenn man dies im Verhältnis zu den 100 Unterstützenden sieht, welche für eine Kandidatur für den Mitgliederrat benötigt werden.
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Antrag 10: Begrenzung der Amtszeit für MR auf maximal drei Wahlperioden
Wer? Ein Mitglied
Was? Dem Antrag 7 sehr ähnlich, jedoch wird mit diesem Antrag expizit nur der Mitgliederrat adressiert und keine anderen Gremien. Die Amtszeit im Rat soll auf drei Wahlperioden begrenzt werden.
Warum? Das Mitglied argumentiert mit dem Neutralitätsprinzip, welches durch ein mit der Zeit gewachsenes zu enges Verhältnis zum Verein und den Gremien verletzt werden könnte. Aus diesem Grund gibt es in den vereinigten Staaten von Amerika eine Amtszeitbegrenzung des Präsidenten auf 2 Amtsperioden. Ebenfalls tritt immer wieder eine gewisse Amtsmüdigkeit auf, welcher mit diesem Antrag begegnet werden soll.
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Antrag 11: einer im Vorstand muss „außergewöhnlich hohen Fußballsachverstand“ haben
Wer? Ein Mitglied
Was? Der Präsident oder einer der beiden Vizepräsidenten muss dem Antrag nach mit einem “ausergewöhnlich hohen Fußballsachverstand ausgestattet” sein. Diese Qualifikation sollte durch eine Karriere als Spieler der ersten oder zweiten Bundesliga oder eine Lizenz als Fußballehrer verbunden mit einer aktiven Zeit als Spieler zumindest in der Regionalliga nachgewiesen werden
Warum? Der siebte Abstieg der Vereinsgeschichte konnte zwar in der Relegation verhindert werden. Dennoch wurde ersichtlich, dass der Vorstand auf die präkere Lage nicht reagiert hat und die Fehlentscheidungen von Horst Heldt nicht korrigiert hat, obwohl dazu in der Lage und sogar verpflichtet. Deswegen soll idealerweise ein ehemaliger FC-Profi im Präsidium sitzen. Vom Antragssteller werden Stephan Engels, Harald Konopka und Lukas Podolski ins Gespräch gebracht.
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Antrag 12: MR soll alle Kandidatenteams für den Vorstand der MV vorschlagen und bewerten
Wer? Ein Mitglied
Was? Der Mitgliederrat soll der Mitgliederversammlung nicht ein Vorstandsteam vorschlagen, sondern alle zur Wahl vorschlagen und dabei allerdings mit einer Bewertung vorsehen, welches Team wie geeignet ist.
Warum? Der Mitgliederrat ist bei der bisherigen Praktik mit einer zu großen Machtfülle ausgestattet und kann ein ihm genehmes Team aussuchen. Die Mitgliederversammlung wird durch diese Bevormundung “faktisch zum
Handlanger des MR degradiert.”
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Antrag 13: Änderung des §25 Gemeinsamer Ausschuss
Wer? Ein Mitglied
Was? Der Aufsichtsrat der KG soll mit den Stellvertretern aus dem Mitglieder- und Beirat besetzt werden und der gemeinsame Ausschuss aufgelöst werden.
Warum? Das Mitglied argumentiert im wesentlichen mit der Verschlankung der Satzung.
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Antrag 14: Offenlegung der Fanclubzugehörigkeit im MR
Wer? Ein Mitglied
Was? Mitglieder des Mitgliederrats müssen Fanclubzugehörigkeit offenlegen. Es dürfen maximal zwei Mitglieder eines Fanclubs gleichzeitig im Mitgliederrat sein. Außerdem dürfen Mitglieder des MR darf nur einmal wiedergewählt werden (maximal 6 Jahre Amtszeit).
Warum? Dem Antragsstellenden nach gibt es eine mögliche Interessenkollision, außerdem lebt der Mitgliederrat von Vielfalt und die Beherrschung durch einen Personenkreis muss verhindert werden. Eigene Ideen können außerdem in sechs Jahren eingebracht werden, danach sind neue Ideengeber gefragt.
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Antrag 15: Einsatz für Menschenrechte
Wer? Ein Mitglied
Was? Dieser Antrag liegt nur zur Beschlussfassung vor, es ist keine Satzungsänderung. Der Vorstand soll sich beim DFB dafür einsetzen, dass dieser ein klares Zeichen gegen die Fußballweltmeisterschaft in Qatar setzt. Als mögliches Zeichen nennt der Antragsteller eine mögliche Nicht-Teilnahme der Nationalmannschaft am Wettbewerb oder das Fernbleiben von offiziellen Funktionären vom Wettbewerb. Zudem soll sich der Verein im Fußballverband Mittelrhein dafür einsetzen, dass Art und Umfang der Teilnahme an der WM 2022 in Qatar beim nächsten DFB-Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Warum? Menschenrechtsverletzungen, widrige Arbeitsbedingungen, Antisemitismus und Homophobie sind nur ein paar Schlagworte. “Die Verhältnisse in Qatar sind mit den Werten unseres Vereins unvereinbar”, so der Antragsteller. Nuff said.