Folge uns
.

Fankultur & Sportpolitik

96-Präsident Kind lässt Antrag ruhen: Chance zur Fehlerbehebung

Lange Zeit hat Martin Kind mit einer Klage gegen die “50+1-Regel” gedroht, jetzt lässt der Hannover-Präsident seinen Übernahmeantrag überraschend ruhen. Der Weg, den Grundfehler namens Ausnahmeregelung zu korrigieren, wäre somit frei.  

HANOVER, GERMANY - JANUARY 13: President Martin Kind of Hannover pose during the press conference before the Bundesliga match between Hannover 96 and 1. FSV Mainz 05 at HDI-Arena on January 13, 2018 in Hanover, Germany. (Photo by Oliver Hardt/Bongarts/Getty Images)
Foto: Oliver Hardt/Bongarts/Getty Images

Lange Zeit hat Martin Kind der DFL mit einer Klage gegen die “50+1-Regel” gedroht, jetzt lässt der Hannover-Präsident seinen Übernahmeantrag überraschend ruhen. In Frankfurt will man nun eine Reform der Regel prüfen. Was dabei herauskommt, ist offen. Der Weg, den Grundfehler namens Ausnahmeregelung zu korrigieren, wäre nun allerdings frei. Ein Kommentar.

Über Jahre hinweg hat Martin Kind die Bundesliga mit seinem Wunsch, bei Hannover 96 endlich die Macht an sich reißen zu dürfen, beschäftigt. Der Präsident der Hannoveraner wollte schon vor einiger Zeit die gleiche Regelung für sich nutzen dürfen, die zuvor nur für Leverkusen und Wolfsburg gegolten hatte. Im Jahr 2011 hatte der 96-Boss damit Erfolg: Die Ausnahmeregelung, die einst eingeführt wurde, um die sogenannten Werksvereine irgendwie zu legitimieren, galt ab sofort für alle. Somit stand auch Kind der Weg offen, über ein nachgewiesenes, zwanzig-jähriges Engagement die Mehrheit in seinem Club zu übernehmen. Doch eigentlich ist derartiges in den Statuten der Bundesligen nicht vorgesehen. Dort galt und gilt die sogenannte „50+1-Regel“.

Die soll sicherstellen, dass die Vereine stets die Mehrheitseigner ihrer meist in Kommanditgesellschaften ausgelagerten Fußballbetriebe bleiben. Mindestens 51 Prozent der Stimmrechte müssen also beim Verein, der als Gesellschaftsform stets der Mitgliederkontrolle unterliegt, verbleiben. Doch auch diese Regel hat im Laufe der Zeit ihre Hintertüren (bekommen).

Hopp nutzte Ausnahmeregelung in Hoffenheim

Eine davon ist die angesprochene Ausnahmeregelung, die es einstigen Sponsoren, die über einen Zeitraum von zwanzig Jahren umfangreiches und kontinuierliches finanzielles Engagement bei einem Verein gezeigt haben, erlaubt, die Mehrheit an diesem zuvor unterstützten Verein zu übernehmen. So geschehen ist das zuvor abgesehen von Leverkusen und Wolfsburg mittlerweile auch in Hoffenheim, dort nutzte Milliardär Dietmar Hopp als erster die von Kind erwirkte Ausnahmeregelung und bekam von den Verbänden grünes Licht für die Machtübernahme. Ein paar Jahre später folgte das Red-Bull-Marketingprojekt in Leipzig auf anderem Wege. Nun wollte Martin Kind, der endlich die 20-Jahre-Grenze mit Hannover 96 erreicht hatte, der nächste in dieser Reihe werden.

HANOVER, GERMANY - OCTOBER 28: Supporters of Hannover voice their opinion against Martin Kind, chairman of Hannover, before the Bundesliga match between Hannover 96 and Borussia Dortmund at HDI-Arena on October 28, 2017 in Hanover, Germany. (Photo by Martin Rose/Bongarts/Getty Images)

Protest in Hannover | Foto: Martin Rose/Bongarts/Getty Images

Doch Kind hatte gleich mehrere Probleme: Da Hannover 96 im Gegensatz zu Leverkusen, Wolfsburg, Hoffenheim und Leipzig ein bestehender, gewachsener Verein ist, gab es dementsprechenden Gegenwind. Die Mitglieder der deutschen Traditionsvereine stehen Investoren, und dann auch noch mit angestrebter Stimmmehrheit, meist sehr kritisch gegenüber. So auch in Niedersachsen. Großflächige Proteste folgten – und prägten das Stadionerlebnis in Hannover über Monate hinweg.

>>> Zuschauerschwund in der Bundesliga: Die fetten Jahre sind vorbei!

Hinzukommt, dass Martin Kind zwar durchaus zwanzig Jahre Geld in den Verein gesteckt hat, offenbar aber bei weitem nicht in jenem Ausmaß wie zum Beispiel Hopp in Hoffenheim. Sein Antrag drohte, das wurde in den letzten Tagen immer deutlicher, zu scheitern. Erledigt wäre die Sache damit allerdings nicht unbedingt gewesen: Der eigenwillige 96-Präsident hatte schon vor Ewigkeiten angekündigt, bei einer Ablehnung seines Wunsches durch die DFL vor ordentliche Gerichte ziehen zu wollen – und die 50+1-Regel notfalls dort zu kippen.

Kind mit guten Chancen vor Gericht

Und die meisten Fachmänner räumten ein: Vor Gericht würde Kind wohl gewinnen. Nicht einmal, weil er die Bedingungen der Ausnahmeregelung nun doch erfüllen würde. Sondern weil genau diese Ausnahmeregelung aus Sicht der Richter das Prinzip von „50+1“ ad absurdum führen dürfte. Schließlich stand die Regel zuvor bereits mit der “Lex Leverkusen” auf tönernen Füßen – die Ausnahmeregelung wurde schließlich nur wegen Kinds damaliger Klageandrohung für alle eingeführt. Und so war man sich schnell einig: Sollte die DFL dem 96-Präsidenten einen Korb geben, droht das unkontrollierte Ende der 50+1-Regel vor Gericht.

Eine Situation, die vor allem der Ligaverband unbedingt vermeiden wollte und will, schließlich hätte man dann das Heft das Handelns nicht mehr selbst in der Hand, sondern würde vor juristische Tatsachen gestellt. Soweit scheint es vorerst aber doch nicht zu kommen: Hannover 96, und damit Martin Kind, hat seinen Antrag „auf Ruhend gestellt“, wie die Niedersachsen am Montag wissen ließen. Damit, so hieß es später dann aus Frankfurt, müsse die DFL auch gar nichts mehr entscheiden. Eigentlich stand das Thema Hannover 96 für Montag bei den Ligabossen auf dem Programm – mit Kinds Rückzug ist es nun erst einmal vom Tisch. Gelöst ist das Problem damit allerdings keineswegs.

Auf der nächsten Seite: Abschaffung der Ausnahmeregel wäre konsequent

ZurückSeite 1 von 2

Mehr aus Fankultur & Sportpolitik

.