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1. FC Köln lädt zur Mitgliederversammlung: Alles Wichtige zur virtuellen Veranstaltung

Die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln, die aus dem vergangenen Jahr verschoben wurde, findet am Donnerstag erstmals rein virtuell statt. Was das bedeutet, wie das funktioniert und was alles auf der Tagesordnung steht: Das Wichtigste zur FC-MV bei uns in der Übersicht.

MV
Foto: Sebastian Bahr

zusammengestellt von Sarah Peters und Lino Göbelsmann

Der 1. FC Köln wird seine Mitgliederversammlung in diesem Jahr auf Grund der Corona-Pandemie das erste Mal ausschließlich digital abhalten. Unter anderem diese Besonderheit wirft natürlich Fragen auf, die wir mit diesem FAQ möglichst umfassend beantworten wollen, damit ihr bestmöglich auf die Mitgliederversammlung vorbereitet seid.

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Wann findet die Mitgliederversammlung statt und welche Mitgliederversammlung findet überhaupt statt?

Die Mitgliederversammlung findet am Donnerstag, den 17. Juni, ab 18 Uhr online und damit rein virtuell statt. Es ist turnusgemäß die Veranstaltung aus dem Jahr 2020, die bislang pandemiebedingt nicht stattfinden konnte. Dies bedeutet zum einen, dass es sich zuvorderst um den Jahresabschluss 2019/20 drehen wird, aber auch, dass in einigen Monaten bereits die nächste reguläre Mitgliederversammlung ansteht.

Digitale Versammlung? Was bedeutet dies?

Bislang fand die Mitgliederversammlung immer als Präsenzveranstaltung statt. Dies heißt, alle interessierten Mitglieder haben sich an einem realen Ort getroffen. Das ist jetzt anders, die Mitglieder schließen sich online, also aus ihrem eigenen Wohnzimmer, zusammen, um die Mitgliederversammlung abzuhalten. In der Kölnarena, dem Ort, an dem mit Mitgliederversammlung in den letzten Jahren stattfand, werden nur Versammlungsleiter, der protokollierende Notar, die Vorstandsmitglieder, Vertreter der anderen Organe des Vereins und die Mitglieder der Geschäftsführung der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH vor Ort sein. Mitglieder sind allerdings nicht zugelassen. Die Veranstaltung wird per Livestream “in Ton und Bild online live übertragen”, heißt es im GeißbockEcho.

1.FC Köln Mitgliederversammlung in der LanxessArena Dr. Werner Wolf 08.09.2019 *** Sport 1 FC Cologne General Meeting in the LanxessArena Dr Werner Wolf 08 09 2019

Foto: imago images/Herbert Bucco

Wie kann man teilnehmen und was muss ein Mitglied im Vorfeld der Versammlung machen?

Grundsätzlich ist jedes stimmberechtigte Mitglied zur Teilnahme berechtigt, das heißt: Alle ab 18 Jahren. Man muss sich allerdings im Vorfeld der Versammlung anmelden und seine Teilnahme bestätigen. Im Mitgliederbereich auf der FC-Webseite sind alle wichtigen Dokumente zur Sitzung hinterlegt, dort wird die Anmeldung auch erklärt. Wer damit Probleme hat, kann telefonisch die Hotline des Vereins kontaktieren.

Aber kann sich dann nicht jeder zuschalten, auch Fake-Accounts, solange sie den Mitgliedsbeitrag entrichten?

Der FC sagt “nein”. Denn stimmberechtigte Mitglieder dürfen sich nur dazuschalten, wenn sie sich zuvor gegenüber dem Verein legitimiert haben. Sprich: Wenn der Verein bestätigen kann, dass es dabei um real existierende Personen handelt. Dass entspricht der Anmeldung vor Ort, die alle Anwesenden durchlaufen müssen, um zum Mitgliederversammlung zu gelangen. Im Fall der virtuellen Versammlung übernimmt diese Identifikation der Dienstleister IDNow. Unklar ist, welche Mitglieder sich noch legitimieren müssen, und welche nicht. Wer bereits einmal auf einer Mitgliederversammlung war (und sich somit gegenüber dem Verein als existierende Person identifiziert hat), scheint diese Anmeldeschritt nicht erledigen zu müssen.

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Können wirklich alle Mitglieder partizipieren?

Nein, es können nicht alle Mitglieder partizipieren. Zumindest nicht ohne technische Barrieren. Es braucht einen Internetzugang, dabei ist egal, wo sich das jeweilige Mitglied dabei auf der Erde aufhält. Es zählt allein der Internetzugang und die Qualität der Verbindung. Außerdem muss man sich im Vorfeld anmelden, kann dies aber auch noch während der Sitzung. Der Verein empfiehlt allerdings, dies im Vorfeld zu erledigen. Zur Registrierung bei IDNow braucht es eine Kamera und einen Personalausweis. Auf der Seite wird das Verfahren genau erklärt und dauert laut Verein “nur wenige Minuten”. Zum Beispiel für ältere Mitglieder ohne Internetzugang oder Mitglieder im ländlichen Raum ohne Breitbandzugang ist die Teilnahme an der Versammlung ebenfalls erschwert, sie müssten zu Bekannten mit ausreichendem Internetzugang ausweichen. Und bei wem die private Internetverbindung während der Sitzung oder während der Abstimmungen abbricht, der ist ebenfalls für diese Zeit raus.

Ist das barrierefrei?

Die gesamte Veranstaltung wird in “Ton und Bild” übertragen und von Gebärdendolmetschern begleitet, ähnlich wie die Veranstaltung in der Kölnarena oder der letzte Mitgliederstammtisch.

1.FC Köln U19 vs. Borussia Dortmund A Junioren Bundesliga West unterden Zuschauern Vizepräsident Carsten Wettich 02.02.2020 *** Sport 1 FC Köln U19 vs Borussia Dortmund A Juniors Bundesliga West Unterden Spectators Vice President Carsten Wettich 02 02 2020

Foto: imago images / Herbert Bucco

Was steht auf der Tagesordnung?

Neben den üblichen Tagesordnungspunkten wie Jahresberichte der Gremien sowie des Geschäftsjahres ist der wichtigste Tagespunkt die Wahl des Vizepräsidenten. Der Mitgliederrat wird Carsten Wettich, bislang nur interimsweise Vizepräsident des 1. FC Köln, vorschlagen. Auch wird die Wahlkommission neu gewählt, zur Abstimmung stehen Christina Strauss, Christina Trebing, Dorothea Zechmann sowie Michael Tuchscherer. Die drei erstgenannten Damen wurden dabei satzungsgemäß von Vorstand und Mitgliederrat zur Wahl vorgeschlagen, Herr Tuscherer hat 100 Unterstützungserklärungen gesammelt. Außerdem ist im Vorfeld der Sitzung verkündet worden, dass der Vorstand einen 7-Jahresplan vorlegen möchte, dessen Grundzüge er bereits zu Beginn der Woche per Mail an die Mitglieder versandt hat.

Zudem stehen insgesamt stehen acht Satzungsänderungsanträge auf der Tagesordnung, die wir im folgenden kurz vorstellen wollen:

Antrag 1:

Wer? Vorstand und Mitgliederrat

Was? Es werden einige Textänderungen der Vereinssatzung vorgeschlagen. Es geht zum Beispiel um die Festlegung der Beiträge, um das Verfahren zur Entlastung von Gremienmitgliedern. Auch das Wahlverfahren für den Mitgliederrat soll angepasst und der Aufsichtsrat aufgelöst werden. So weit, so bürokratisch. Interessanter ist der Aspekt, der kurzfristig wieder gestrichen wurde. Dazu später mehr.

Warum? Insgesamt sollen diese Anträge die Prozesse verschlanken. Bei der Gesamtentlastung soll es künftig einfach schneller gehen und den Ablauf der Mitgliederversammlung beschleunigen.

Antrag 2: Digitale Mitgliederversammlung

Wer? Ein Mitglied

Was? Der Vorstand soll gewährleisten, dass Mitglieder in jedem Fall und in Zukunft virtuell an einer Mitgliederversammlung teilnehmen können.

Warum? Der 1. FC Köln zählt mittlerweile über 100.000 Mitglieder, darunter rund ein Drittel, welche nicht aus NRW kommen, und 3.000 aus dem Ausland. Der Verein sollte nicht nur für Mitglieder werben, sondern diesen auch eine möglichst geringe Barriere zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung schaffen. Im letzten Jahr hätten große Firmen Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt, insofern sei es auch technisch machbar.

Antrag 3: Diskriminierungen & Vereinsausschuss

Wer? Ein Mitglied

Was?  Konkret sollen zwei Absätze der Satzung geändert werden. In Artikel 2 soll explizit aufgenommen werden, dass sich der Verein nur parteipolitisch, aber nicht gesamtpolitisch neutral verhält, Menschenrechte achtet und schützt sowie gegen rassistische, antisemitische und verfassungsfeindliche Einstellungen eintritt. Die zweite Änderung zielt auf die Möglichkeiten des Vereinsausschlusses ab: Artikel 7 der Vereinssatzung regelt die Beendigung der Mitgliedschaft. Konkret werden Verfahren und Gründe erläutert, aus denen Mitglieder ausgeschlossen werden können. Bislang können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn sie sich “eines groben Verstoßes gegen die Regelungen und Grundsätze der Satzung schuldig gemacht haben”.

Warum? Mitglieder, die sich rassistisch, antisemitisch oder verfassungsfeindlich äußern, können daraufhin ausgeschlossen werden.

1.FC Köln Mitgliederversammlung in der LanxessArena Geißbock aus Gips (1.FC Köln) 08.09.2019 *** Sport 1 FC Köln General meeting in the LanxessArena Geißbock made of plaster 1 FC Köln 08 09 2019

Foto: imago images / Herbert Bucco

Antrag 4: Digitale Mitgliederversammlung

Wer? Ein Mitglied

Was? Die Satzung soll dahingeben geändert werden, dass im Falle von künftigen virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlungen zum einen der Mitgliederrat einer virtuellen Mitgliederversammlung nicht mehr zustimmen muss, das heißt, dass die Entscheidung für eine virtuelle Mitgliederversammlung allein beim Vorstand liegt. Zum anderen sollen dann nicht nur anwesende Mitglieder (im Falle einer Teil-Präsenzveranstaltung) von Rede- und Fragerecht gebraucht machen können.

Warum? Der Antragsteller begründet die Notwendigkeit der Satzungsänderung damit, dass der Mitgliederrat die Umsetzung einer rein virtuellen Mitgliederversammlung lange “blockiert habe”. Dass anwesende Mitglieder mehr Rechte als die virtuell zugeschalteten haben, sei nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinen.

Antrag 5: Vorschlagsrecht für den Vorstand

Wer? Diverse Mitglieder

Was?  Die Antragsteller wollen dem Mitgliederrat das Vorschlagsrecht für Vorstandskandidaten ersatzlos streichen. Bislang ist in Artikel 18.3 b geregelt. In einem zweiten Antrag derselben Antragsteller geht es um Kandidaten, die stattdessen von Mitgliedern vorgeschlagen werden. Bislang gilt ein nötiges Quorum von drei Prozent der Mitglieder, die für den Wahlvorschlag unterschreiben müssen. Diese Drei-Prozent-Klausel soll gestrichen wurden, stattdessen sollen mindestens 1000 Unterschriften gesammelt werden müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden.

Warum? Laut Antragsteller sei es nötig, dem Mitgliederrat das Vorschlagsrecht zu entziehen, um sicherzustellen, dass allein die Mitglieder das Vorschlagsrecht für den Vorstand haben und kein, wie die Antragssteller es nennen, “exklusives Gremium”. Dabei sei angemerkt, dass Mitglieder auch schon heute ein Vorschlagsrecht besitzen und der Mitgliederrat ein von den Mitgliedern gewähltes Gremium auf Zeit ist. Der zweite Antrag wird mit der wachsenden Zahl der Mitglieder begründet. Bei einem Stand von 115.600 Mitglieder entsprächen 3 Prozent rund 3.500 Mitgliedern, die einen Kandidaten unterstützen müssten. Diese Zahl halte man für “zu hoch und mit normalen Mitteln in einem angemessenen Zeitraum kaum erreichbar”. Die Zahl von 1000 Mitgliedern sei hingegen erreichbar, aber auch hoch genug, damit es nicht übermäßig viele Vorschläge gäbe.

Antrag 6: Charta und Ehrenordnung

Wer? Ein Mitglied

Was? Charta und Ehrenordnung sollen als fester Bestandteil in die Satzung aufgenommen werden.

Warum? Der Antragsteller möchte, dass Charta und Ehrenordnung verbindlich für alle Mitglieder – im Umgang miteinander – verbindlich gelten und nicht nur einen unverbindlichen Charakter entfalten. Der Antragssteller hofft, dass mit dem Antrag eine bessere Atmosphäre rund um den Verein herrschen wird und Mitglieder nicht mehr so einfach öffentlich angegriffen werden.

Antrag 7: Amtszeitbegrenzung

Wer? Ein Mitglied

Was? Die Amtszeit von gewählten Gremienmitgliedern (Vorstand, Mitgliederrat oder Wahlkommission) soll künftig auf maximal drei Amtszeiten begrenzt werden. Die Möglichkeit, in ein anderes Gremium gewählt zu werden, soll bestehen bleiben.

Warum? So soll laut dem Antragsteller ein regelmäßiger Wechsel der Gremienmitglieder sichergestellt und so neue Ideen eingebracht werden können.

Foto: imago images / Herbert Bucco

Antrag 8: Einsatz für Menschenrechte

Wer? Ein Mitglied

Was? Dieser Antrag liegt nur zur Beschlussfassung vor, es ist keine Satzungsänderung. Der Vorstand soll sich beim DFB dafür einsetzen, dass dieser ein klares Zeichen gegen die Fußballweltmeisterschaft in Qatar setzt. Als mögliches Zeichen nennt der Antragsteller eine mögliche Nicht-Teilnahme der Nationalmannschaft am Wettbewerb oder das Fernbleiben von offiziellen Funktionieren vom Wettbewerb. Zudem soll sich der Verein im Fußballverband Mittelrhein dafür einsetzen, dass Art und umfang der Teilnahme an der WM 2022 in Qatar beim nächsten DFB Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Warum? Menschenrechtsverletzungen, widrige Arbeitsbedingungen, Antisemitismus und Homophobie sind nur ein paar Schlagworte. “Die Verhältnisse in Qatar sind mit den Werten unseres Vereins unvereinbar”, so der Antragsteller. Nuff said.

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Und was steht nicht auf der Tagesordnung?

Ein wichtiger – nicht unumstrittener – Passus des Satzungsänderungsantrag von Vorstand und Mitgliederrat wurde kurzfristig wieder aus der Vorlage entfernt und laut Vorstand auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dabei geht um einen Passus, laut dem die Mitglieder jedem Anteilsverkauf zustimmen müssten. Es durchaus erwähnenswerter Aspekt, denn immerhin war diese Haltung des Vorstands eine ihrer Hauptpunkte in ihrer Bewerbung für das Amt. Im GeißbockEcho betont Präsident Werner Wolf zwar, die grundsätzliche Position dazu habe sich aber nicht geändert. „Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Mitglieder das Recht erhalten sollten, bereits ab dem ersten Anteil über einen möglichen Anteilsverkauf zu entscheiden. Wir halten die Satzungsänderung daher weiterhin für wichtig.“ Gerade deshalb wollte man diese Satzungsänderung nicht ohne ausführliche und persönliche Diskussion durchbringen. Auch die rein digitale Mitgliederversammlung sei dafür ungeeignet, die Chatfunktion ersetze keinen persönlichen Dialog.

Welche Firma ist für die technische Umsetzung verantwortlich?

Nach der Sondierung des Markts hat sich der Verein für die Voting Partner GmbH entschieden. In der Begründung beruft man sich darauf, dass der Dienstleister bereits eine Vielzahl solcher Veranstaltungen, auch bei anderen Vereinen der Bundesliga, erfolgreich umgesetzt habe. Laut Webseite des Unternehmens habe man Veranstaltungen für den 1. FC Nürnberg (24.030 Mitglieder, Stand 9. April 2021), den VfL Bochum (12.000 Mitglieder, Stand 4. Juli 2020) und den Karlsruher SC e.V. (10.000 Mitglieder, Stand: 16. August 2020) umgesetzt. Anscheinend traut man sich auf dieser Grundlage auch zu, die MV des auf Rang 4 der mitgliederstärksten Vereine amtierenden 1. FC Köln zu, alle 112.000 Mitglieder stemmen zu können – sollten sie sich zuschalten.

Wie kann man sich denn beteiligen, Fragen stellen oder sich kritisch äußern?

Zu einer Mitgliederversammlung gehört auch, dass anwesende Mitglieder ein Frage- Rede und Stimmrecht haben. Auch in der virtuellen Mitgliederversammlung sollen Rede- und Fragerecht, laut Verein, ausgeübt werden können – allerdings nur durch eine Chatfunktion, die der technische Dienstleister zur Verfügung stellt. Beiträge, die eingereicht werden, sind auf 1000 Zeichen inklusive Leerzeichen begrenzt. Eine Aussprache im dem Sinne, wie man es von der Präsenzveranstaltung kennt, wird es nicht geben. Der Dienstleister voting-partner würde eine Aussprache über “Live-Zuschaltung via Videobild” technisch laut ihren FAQ umsetzen können.

Eingehende Fragen und Beiträge werden von Veranstaltungsleiter oder einer dafür benannten Person vor Ort vorgelesen oder an konkret angesprochene Personen weitergegeben. Der Verein behält sich vor, ähnliche Fragen thematisch zu bündeln und/oder verkürzt wiederzugeben. Auch hat der Verein nach eigenen Angaben keine Verpflichtung, alle eingereichten Fragen vorzutragen oder zu beantworten. Diese Umsetzung ist einer der Hauptkritikpunkte unter den Fans. Wer bereits im Vorfeld Fragen beim 1. FC Köln einreichen will, kann dem Vereine bis 13. Juni 2021, 23.59 eine Mail mit Betreff “Frage für die MV” an mitgliederversammlung@fc-koeln.de schicken. Der Verein bittet um Beachtung, dass auch diese nicht mehr als 1000 Zeichen umfassen darf und man zu Beginn seinen Namen und die Mitgliedsnummer nennen muss sowie angeben soll, an wen sich die Frage richtet.

MV

Foto: Sebastian Bahr

Und wie geht das mit der Abstimmung?

Bei Wahlen oder Abstimmungen kann die Stimme über den technischen Dienstleister abgegeben werden. Ein entsprechendes Fenster wird zur gegebenen Zeit aufgehen, in welchem man abstimmen kann. Das heißt aber auch: Ohne dauerhafte Internetverbindung kann nicht abgestimmt werden. Das Stimmrecht ist rechtlich nicht übertragbar, man muss also selbst seine Stimme abgeben.

Wie ist gewährleistet, dass nur Mitglieder abstimmen?

Nur Mitglieder sind zur virtuellen Mitgliederversammlung zugelassen und auf jedem Account, mit welchem die Mitgliederversammlung verfolgt wird, kann nur einmal abgestimmt werden. Wer allerdings letztlich abstimmt und ob nicht eine Person, die kein Mitglied ist, für ein Mitglied abstimmt, welches zum Zeitpunkt der Abstimmung beispielsweise nicht im Raum ist, kann nicht nachvollzogen werden.

Wie ist gewährleistet, dass jede Stimme zählt?

Der Anbieter ist dafür zuständig, dass es zu keiner Manipulation kommt. Für das einfache Mitglied ist der Server, auf dem die Stimmen der Mitglieder gezählt werden, aber eine Black Box. Transparent und greif- und damit nachvollziehbar ist das Ergebnisse beim e-voting jedoch logischerweise nicht, da man keine Zettel oder ähnliches in Händen hält. Der 1. FC Köln verlässt sich auf die Dienste des Partners “Voting Partner.” Die Firma gibt auf ihrer Homepage an, dass die das Einwählen und personenbezogene Daten DSGVO-konform verwaltet werden und die Datenspeicherung innerhalb der Europäischen Union erfolgt.

Sind die Abstimmungen geheim oder weiß der Verein, wie ich abgestimmt habe?

Da sich jedes Mitglied vor dem Einwählen registriert, weiß das System erst einmal, dass du abgestimmt hast. Die Abstimmungen erfolgen über das Unternehmen “Lumi”, dieses gibt in ihren FAQs an, dass beim Online Voting volle Transparenz auf Nachfrage möglich ist – das Abstimmverhalten also einsehbar ist. Generell ist dies ein Dilemma, denn gleichzeitig Nachvollziehbarkeit und Anonymität zu schaffen, ist nicht möglich. Bei einer Wahl mit Stift und Zettel der Fall wäre dieses Dilemma nicht aufgetreten. Während die Abstimmungen offen sind, ist es technisch außerdem möglich, dass man dynamisch einblendet, wie das Abstimmverhalten zur jeweiligen Sekunde ist. Ob dies auch während der FC-Mitgliederversammlung für alle Mitglieder einsehbar ist, ist nicht bekannt.

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