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Interviews

Mögliche Modeste-Sperre: “Der Kontrollausschuss muss sich zweifelsfrei sicher sein”

Das Ermittlungsverfahren gegen effzeh-Torjäger Anthony Modeste erhitzt derzeit die Gemüter. Wir baten Alex Feuerherdt vom Schiedsrichter-Podcast “Collinas Erben” um seine Einschätzung.

Foto: Matthias Hangst/Bongarts/Getty Images

Als Schiedsrichter-Laien stößt Kampkas Aussage, er habe die Situation nicht gesehen, sauer auf – schließlich stand er doch in direkter Nähe zum Geschehen. Wie kann sowas denn sein?

Das ist durchaus erklärbar. Für Schiedsrichter steht der Ball im Fokus, schließlich passieren im Kampf um den Ball das Gros der Fouls. In diesem Fall ist Kampka einfach dem Passweg gefolgt und hatte die Situation um Modeste schlichtweg nicht mehr im Blick. So kurios das auch klingen mag: Vielleicht war er sogar zu nah am Geschehen, um die Aktion von Modeste im Auge zu haben. Schließlich bahnte sich zwischen Christian Clemens und Fabian Holland bereits der nächste zu beurteilende Zweikampf an.

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Also hältst du Kampkas Aussage nicht für eine Schutzbehauptung, um einen Wahrnehmungsfehler zu vertuschen?

Auf keinen Fall. Egal, ob er es nicht gesehen oder aber einfach anders beurteilt hätte – kritisiert worden wäre er so oder so. Dass er nun den Weg des geringsten Widerstands gegangen ist, lässt sich daher nicht behaupten. Wer sich die Situation nochmals anschaut, wird auch sehen, dass er keinerlei Reaktion zeigt. Er blickt nicht in die Richtung, er zeigt nicht „Weiterspielen“ an, er konzentriert sich vollends auf den Ball. Körpersprache, Gestik und Laufstil deuten für mich klar darauf hin, dass er die Aktion wirklich nicht gesehen hat.

Foto: Thomas Starke/Bongarts/Getty Images

Wenn der Kontrollausschuss zur Einsicht gelangt, es liegt eine Tätlichkeit vor: Wie lang droht Modeste gesperrt zu werden?

Da der Spieler in der jüngeren Vergangenheit nicht negativ aufgefallen ist, gilt er zumindest nicht als „Wiederholungstäter“, was sich strafverschärfend auswirken würde. Der Strafrahmen bei einer Tätlichkeit bewegt sich zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Sollte es sich um einen leichten Fall handeln oder die Tätlichkeit nach einer zuvor am Spieler begangenen sportwidrigen Handlung vollzogen worden sein, reduziert sich das Mindestmaß auf drei Wochen. Träfe beides zu, dann ist mindestens eine zweiwöchige Sperre zu verhängen.

Kann bei der Zumessung der Dauer auch Sulus Äußerungen strafmildernd wirken?

Der geschilderte Eindruck kann durchaus eine Rolle spielen. Auch auf dem Platz waren die Proteste ja sehr verhalten, das gesamte Setting sprach nicht dafür, dass eine klare Tätlichkeit vorgefallen sei. Letztlich muss sich der Kontrollausschuss aber, wie bereits erwähnt, zweifelsfrei sicher sein, dass Modeste Sulu absichtlich geschlagen hat.

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