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Im Sitzkreis der Hobbyjuristen

Man kann seine Mitgliedsbeiträge zahlen – muss man aber nicht, wenn die Welt untergegangen ist. Eine Antwort auf einen BILD-Artikel.

© effzeh.com
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Die BILD berichtet online über einen dramatischen Gerichtsprozess, bei dem ein gewisser Dominik D. vom 1. FC Köln auf Zahlung seines Mitgliedsbeitrages in Höhe von 92,- € verklagt worden ist – oder so ähnlich… Nach den Ereignissen in Müngersdorf am letzten Spieltag der Saison 2011/12 (die Älteren unter uns erinnern sich) sah der 39-jährige sich veranlasst seine Mitgliedschaft beim effzeh fristlos zu kündigen – wegen der “öffentlichen Wahrnehmung des Vereins und der für ihn damit verbundenen Image schädigenden Wirkung”.

Man kann jetzt denken – der sehr große Verein gegen den einen kleinen Mann. Das geht doch nicht … oder? Doch – geht!

Willkommen im Sitzkreis der Hobbyjuristen!

Herr Dominik D., nach BILD-Aussage ehemalig mit Herz und Seele ausgestattet, ist irrtümlich der Ansicht, dass seine Mitgliedschaft beim 1. FC Köln in einem Zusammenhang zu einem Besuch des Rheinenergiedings steht.

Nachweislich kann man sehr wohl Mitglied des Vereins sein, ohne ein Fussballstadion besuchen zu müssen und ebenso nachweislich kann man das Stadion im Westen Kölns besuchen, ohne ein Vereinsmitglied zu sein – wenn man die Saison 2014/15 mal ausnimmt. Beides zusammen geht, auch 2014/15. Das ist aber ein anderes Thema.

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Wenn Herr D. also aufgrund des im Mai 2012 erfahrenen Weltuntergangs entschieden hat, nach selbigem nicht mehr in Müngersdorf ins Stadion zu gehen, so ist das sein gutes Recht. Ich rauche am Tag nach dem Weltuntergang hin und wieder mal eine Zigarre – jeder Jeck is anders!

Wenn er jedoch die Ansicht vertritt, dass er deshalb fristlos seine Vereinsmitgliedschaft beim 1. FC Köln beenden kann, dann sei ihm erläutert, dass am Tag nach dem gefühlten Weltuntergang die Sonne wieder aufging und die Satzung des Vereins erstaunlicherweise weiterhin Gültigkeit hatte.

Darin heißt es, dass die schriftliche Kündigung spätestens zum 30. März (Drei Monate zum Geschäftsjahresende) eingehen muss – ansonsten läuft sie so lange weiter wie die Erde sich dreht. Mindestens.

Ich kündige jetzt mein BILD-Abo. Mist, ich habe gar keins.

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