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Kurz & Knapp

Studie der Ruhr-Universität: “Opfer bringen Polizeigewalt oft nicht zur Anzeige”

Nur jeder zehnte, der rechtswidrig unter Polizei gelitten hat, bringt das auch zur Anzeige. Das zeigen Kriminologen der Ruhr-Universität Bochum in einer Studie. Sie gehen also von einer erheblich höheren Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass die Betroffenen die Erfolgsaussichten einer Anzeige gering einschätzen.

COLOGNE, GERMANY - JANUARY 14: Police or Polizei watch the fans of Borussia Monchengladbach during the Bundesliga match between 1. FC Koeln and Borussia Moenchengladbach at RheinEnergieStadion on January 14, 2018 in Cologne, Germany. (Photo by Dean Mouhtaropoulos/Bongarts/Getty Images)
Foto: Dean Mouhtaropoulos/Bongarts/Getty Images

Unrechtmäßige Polizeigewalt beeinflusst Opfer nachhaltig und kann nicht nur schwere körperliche, sondern auch seelische Folgen haben. Zu diesem Ergebnis kommt das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol). Die Forscher der Ruhr-Universität Bochum befragten für ihre Studie über neun Wochen lang 3375 Teilnehmer mittels Online-Fragebogen.

Dabei kam heraus: In 86 Prozent der berichteten Vorfälle wurde kein Strafverfahren eingeleitet, die Fälle gingen also nicht in die Statistik ein. Über 70 Prozent der Befragten berichten von körperlichen Verletzungen. Aber Informationen dazu, in welchen Situationen es zu Polizeigewalt komme, gehen aus der Studie hervor. So zeigte sich, dass die meisten berichteten Vorfälle – 55 Prozent – bei Demonstrationen und politischen Aktionen stattgefunden hatten. 25 Prozent der Fälle ereigneten sich rund um Fußballspiele und andere Großveranstaltungen. Die Forscher nehmen an, dass es bei beiden Situationen um „etablierte Konfliktverhältnisse“ zwischen der Polizei einerseits und bestimmten gesellschaftlichen Gruppen andererseits gehe. Andere Einsätze machen noch rund 20 Prozent der Gesamtstichprobe aus. Generell könnte davon ausgegangen werden, „dass rechtswidrige polizeiliche Gewaltausübungen prinzipiell in allen Einsatzsituationen vorkommen können“, stellen die Kriminologen fest.

Die meisten Vorfälle gab es bei Demonstrationen und beim Fußball

Interessant dabei: Im Fußballkontext fanden Gewalteinsätze am häufigsten nach und oder vor dem Spiel statt (44 Prozent), nur 22 Prozent der Einsätze während des Spiels. Fast jeder zweite Person (40 Prozent) gab an, es für sie „nicht ersichtlich gewesen sei, warum es zur Auseinandersetzung mit der Polizei kam“. Jeder Vierte (25 Prozent) berichtete den Forschern, dass die Polizei gegen andere Personen vorgegangen und er oder sie in diesen Konflikt hineingeraten sei. Hier ist zu erwähnen, dass der überwiegende Teil der Befragten in diesem Auszug der Befragung (78 Prozent) angab, sich der aktiven Fanszene zugehörig zu fühlen.

Wenn es zu Gewaltanwendung durch die Beamten kam, dann meistens schnell. Die Hälfte der Befragten (54 Prozent) gab an, dass keine zwei Minuten zwischen dem ersten Kontakt und der Gewaltausübung gelegen hätten. Polizeieinsätze, die eigentlich Dritten galten, sowie Personenkontrollen oder Einsätze, bei denen die Polizei wegen eines Konfliktes gerufen wurde, waren meist von Eskalationsverläufen mittlerer Dauer (das heißt: zwei bis zehn Minuten) geprägt. Mehr als 10 Minuten dauerte der Konflikt „sehr selten“ an, berichten die Kriminologen.

Foto: Alex Grimm/Bongarts/Getty Images

Die Kriminologen sprechen von einer großen Bandbreite der ausgeübten Gewalt. Insgesamt dominierten aber leichtere bis mittelschwere Formen. Die Befragten berichteten sehr häufig von Stößen, Schlägen, Festhalten oder zu hartem Anfassen, Tritte und Fesselungen oder Fixierungen. „Die Formen der Gewalt, die in den berichteten Fällen eingesetzt wurden unterschieden sich je nach Anlass für den Polizeikontakt“, erklärt Studienleiter Tobias Singelnstein. „So spielte der Einsatz von Pfefferspray vor allem bei Großveranstaltungen eine erhebliche Rolle, insbesondere bei Fußballspielen. Der Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch als Taser bezeichnet, oder Schusswaffen wurde nur vereinzelt berichtet und spielt in der Gesamtschau praktisch keine Rolle.“ Allerdings sei aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Tasern hier in Zukunft von einer Veränderung auszugehen, geben die Kriminologen zu bedenken.

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Knochenbrüche, innere Verletzungen und psychische Folgen

Mehr als zwei Drittel der Betroffenen gaben an, durch die Gewalt körperliche Verletzungen erlitten zu haben. 19 Prozent gaben an, schwere Verletzungen erlitten zu haben. Dazu zählen etwa Knochenbrüche, schwere Kopfverletzungen oder innere Verletzungen. Starke Schmerzen gaben aber Befragten aus allen Einsatzsituationen an. Neben den körperlichen Folgen berichteten die Befragten von erheblichen psychischen Folgen wie Angst oder Vermeidungsverhalten.

Zu einem Strafverfahren wegen der polizeilichen Gewaltausübung kam es in den berichteten Fällen nur selten. „Betrachtet man nur die Fälle, in denen eine Information zur Verfahrenseinleitung vorliegt, so beträgt dieser Anteil 86 Prozent“, so Singelnstein. „In der Stichprobe der Studie ist das Dunkelfeld also etwa sechsmal größer als das Hellfeld.“ Die Betroffenen hätten den Berichten zufolge vor allem deswegen von einer Anzeige abgesehen, weil sie davon ausgingen, dass sie damit ohnehin erfolglos wären. Ein Blick in die Statistik der Justiz zeigt tatsächlich: “Strafverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten wegen rechtswidriger Gewaltausübung weisen eine auffallend hohe Einstellungs- sowie eine besonders niedrige Anklagequote auf”, halten die Kriminologen abschließend fest.

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Nicht repräsentativ: Studie basiert auf den Schilderungen der Opfer

So gingen die Kriminologen vor: Wie bei Befragungen von Opfern üblich baten sie Betroffene von Polizeigewalt um Schilderung und Einschätzung des Erlebten. „Die Daten geben somit deren Perspektive auf die erlebte Gewaltanwendung wieder.“ Dieses Vorgehen sei durchaus üblich. Die Forscher selbst räumen ein, dass die Befragung nicht repräsentativ sei. Allerdings ließen sich laut Zwischenbericht aus den Befunden durchaus Schlussfolgerungen für die Gesamtsituation ziehen.

Die Arbeit der Kriminologen geht indes weiter. Nach Abschluss der Befragungen präsentierte das Team nun nämlich nur einen Zwischenbericht. Das Forschungsprojekt selbst läuft aber noch bis 2020. Nun sprechen sie mit Expertinnen und Experten aus Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft. Auf der Plattform “change.org” könnt ihr eine Petition für die “Einrichtung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen auf Landes- und Bundesebene” unterschreiben. Die Petition findet ihr hier.

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