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Kurz & Knapp

“Beleidigende Gesänge”: 34.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Wie der DFB heute mitgeteilt hat, muss der 1. FC Köln 34.000 Euro Strafe berappen. Grund sind laut dem Verband auch “beleidigende Gesänge”.

Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images

Wie der Deutsche Fußball-Bund heute mitgeteilt hat, muss der 1. FC Köln eine Strafe in Höhe von 34.000 Euro berappen, 12.000 Euro davon kann der Verein jedoch in “sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen” stecken. Grund für die Strafe sind laut dem Verband auch “beleidigende Gesänge”. 

Der DFB bemängelt vier Fälle unsportlichen Verhaltens der Kölner Anhänger. Sowohl in Freiburg als auch in Mönchengladbach wurde Pyrotechnik abgebrannt, außerdem wurden in Frankfurt offenbar Becher in den gegnerischen Block geworfen. Soweit, so normal. Aber auch Schmähgesänge – der DFB nennt sie “beleidigende Gesänge” – in Hoffenheim bemängelt der Verband.

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Nach dem Teilzuschauerausschluss für den BVB (der außerdem auch wegen Schmähgesängen zahlen musste)  wegen der Spruchbandaktion auf der Südtribüne und den Ermittlungen, die gegen Borussia Mönchengladbach – ebenfalls wegen eines Banners – eingeleitet wurden, folgt nun also die nächste Verbandsmaßnahme, die sich auch gegen Inhalte und nicht etwa nur gegen gefährliche oder sachbeschädigende Aktionen richtet.

[tabs] [tab title=”Das DFB-Statement in voller Länge”]Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2017 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 16. September 2016 wurde im Kölner Zuschauerbbereich Pyrotechnik gezündet. Eine erhebliche Menge an Pyrotechnik wurde auch während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 19. November 2016 im Kölner Block abgebrannt. Zudem wurde aus diesem eine Kleberolle in Richtung eines Borussen-Spielers geworfen.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 5. November 2016 warfen Kölner Zuschauer darüber hinaus gefüllte Plastikbecher in einen Block mit Frankfurter Zuschauern, die teilweise auch getroffen wurden. Zudem wurden während des Bundesligaspiels bei 1899 Hoffenheim am 3. Dezember 2016 im Kölner Zuschauerbereich beleidigende Gesänge angestimmt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.[/tab] [/tabs]

 

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