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Kurz & Knapp

Harte Strafen für den effzeh: 200 000 Euro Geldstrafe

Der DFB hat heute die Strafe für den effzeh bekanntgegeben. Ein Geisterspiel oder gar Punktabzug ist vom Tisch. Allerdings trifft das Strafmaß den 1.FC Köln dennoch hart.

Foto: Dirk Unschuld
Foto: Dirk Unschuld

Foto: Dirk Unschuld

Der DFB hat den effzeh für die Vorfälle in Gladbach und Duisburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro verurteilt. Zudem werden die Blöcke S3 und S4 für die aufeinanderfolgenden Heimspiele gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke geschlossen bleiben. Dauerkarteninhaber für diese Sektionen des Stadions erhalten 3/17 ihres bereits bezahlten Preises für die Dauerkarten zurückerstattet. Bereits verkaufte Tageskarten für das Hoffenheim-Spiel werden storniert und erstattet. Darüber hinaus muss der effzeh für die restlichen Auswärtsspiele dieser Saison einige Auflagen erfüllen: Für die Spiele in Freiburg, Berlin, Augsburg und Mainz dürfen nur noch personalisierte Tickets abgegeben werden. Zudem muss der Verein gemeinsam mit Borussia Mönchengladbach ein Sicherheitskonzept für die nächsten Meisterschaftsspiele gegeneinander entwickeln. Zur Begründung führte der DFB an, dass die sogenannten Problemfans des effzeh in der Vergangenheit vermehr negativ aufgefallen seien, weshalb der Verein zum Zeitpunkt der Duisburg-Vorkommnisse auch noch unter Bewährung stand. Positiv wurden dem Verein zahlreiche Präventionmaßnahmen in der Fanarbeit ausgelegt. Ohne dieses Verhalten wäre es wohl zu einem kompletten Zuschauerausschuss gekommen, so verlautet die Begründung des Strafantrags. Der effzeh hat dem Urteil zugestimmt.

Präsident Werner Spinner zum DFB-Urteil:”„Die Strafe trifft den 1. FC Köln hart und ist finanziell wie organisatorisch für uns eine große Herausforderung. Wir sind dennoch erleichtert, dass der DFB die Fanarbeit des 1. FC Köln und die von uns nach dem Derby ergriffenen Maßnahmen anerkennt. Wir danken in diesem Zusammenhang ausdrücklich unseren Mitgliedern und Fans, die schon beim Spiel gegen Hannover ein klares Signal der Einheit und Unterstützung für den Club gesendet und damit eine vorbildliche Reaktion auf die Vorfälle in Mönchengladbach gezeigt haben.“

 

Im folgenden die Pressemitteilung des effzeh im Wortlaut:

“Der Deutsche Fußball-Bund hat den effzeh aufgrund der Vorfälle rund um die Spiele in Duisburg (Oktober 2014) und Mönchengladbach (Februar 2015) zu einer Geldstrafe von insgesamt 200.000 Euro verurteilt. Einen großen Teil dieser Strafe kann der FC allerdings für Präventionsmaßnahmen einsetzen.

Darüber hinaus werden die Blöcke S3 und S4 auf der Südtribüne im RheinEnergieSTADION für die drei aufeinanderfolgenden Heimspiele gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke gesperrt. Die rund 2.500 von den Teilausschlüssen betroffenen Dauerkarten-Inhaber werden vom FC in Kürze angeschrieben und erhalten 3/17 des bereits bezahlten Gesamtpreises für die Saison 2014/2015 zurückerstattet. Bereits für das Hoffenheim-Spiel gekaufte Tageskarten für die Blöcke S3 und S4 werden storniert und erstattet.

Zudem muss der 1. FC Köln während der restlichen Auswärtsspiele der Saison 2014/2015 einige Auflagen erfüllen. Insbesondere dürfen Tickets für die Spiele in Freiburg, Berlin, Augsburg und Mainz ausschließlich personalisiert abgegeben werden. Schließlich wird der FC mit Borussia Mönchengladbach zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele gegeneinander verpflichtet.

Der DFB führt strafverschärfend an, dass Problem-Fans des 1. FC Köln in den vergangenen Jahren wiederholt negativ aufgefallen sind. Zudem hatte der FC zum Zeitpunkt des Vorfalls in Duisburg aufgrund der Vorkommnisse in Düsseldorf (Dezember 2013) noch unter Bewährung gestanden. Zu Gunsten des Clubs werden die umfangreiche präventive Fan-Arbeit sowie die getroffenen Maßnahmen nach dem Derby gewertet. Ohne das Verhalten des Clubs hätte der DFB-Kontrollausschuss demnach einen kompletten Zuschauerausschluss bei mindestens einem Ligaspiel beantragen müssen, heißt es in der Begründung des Strafantrags.”

Die Strafe trifft den 1. FC Köln hart und ist finanziell wie organisatorisch eine große Herausforderung. Jedoch ist die Eingrenzung der Teilausschlüsse auf bestimmte Blöcke der Südkurve statt einer kompletten Sperrung des Stehplatzbereichs ein wichtiges Signal des DFB, dass er im Kampf gegen das unsportliche Verhalten von Problemfans an zielgerichteten Sanktionen interessiert ist. Die vorbildliche Reaktion der großen Mehrheit der FC-Fans nach den Vorfällen in Mönchengladbach hat sicher ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Strafmaßes gespielt.

Der FC hat dem Urteil zugestimmt. Die Verfahren wegen Böllerwürfen in Frankfurt und Leverkusen sowie Pyrotechnik in Hamburg werden damit eingestellt und die Entscheidung ist rechtskräftig.”

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