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Kurz & Knapp

Freigabe von Fan-Utensilien: DFL und DFB planen Pilotphase

Mit einer Pilotphase wollen die DFL und der DFB das Ziel einer einheitlichen Freigabe von Fan-Utensilien vorantreiben, das gaben die Verbände am Dienstag bekannt.

COLOGNE, GERMANY - MAY 20: Fans of Cologne support their team during the Bundesliga match between 1. FC Koeln and 1. FSV Mainz 05 at RheinEnergieStadion on May 20, 2017 in Cologne, Germany. Cologne will play Europe League next season. (Photo by Juergen Schwarz/Bongarts/Getty Images)
Foto: Juergen Schwarz/Bongarts/Getty Images

Mit einer Pilotphase wollen die DFL und der DFB das Ziel einer einheitlichen Freigabe von Fan-Utensilien vorantreiben, das gaben die Verbände am Dienstag bekannt.

Den konkreten Vorschlag, bei dem alle Clubs der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga einbezogen werden sollen, sehen DFL und DFB nach der bereits vollzogenen Aussetzung von Kollektivstrafen als weiteren konstruktiven Beitrag zu einer Fortsetzung des wichtigen Dialogs mit einem möglichst breiten Kreis von Fan-Gruppierungen, erklären die Verbände ihr Vorgehen.

Ziel sei es, dass das Konzept für die Pilotphase in der Sitzung des DFB-Präsidiums am 9. März 2018 genehmigt wird. In einem Schreiben wurden die Vereine zudem gebeten, diesen Prozess positiv zu begleiten, erklärten DFL und DFB. Auch die „Fanszenen Deutschlands“ wurden über die geplante Pilotphase und das Vorgehen informiert.

DFL und DFB: Mitarbeit in AG Fankultur notwendig

Der Prozess der vorläufigen Freigabe von Fan-Utensilien soll nach Verabschiedung durch das DFB-Präsidium im nächsten Schritt, vorbehaltlich deren Zustimmung, von der AG Fankulturen konkretisiert und maßgeblich begleitet werden, erläutern die Verbände das weitere Vorgehen. Die Mitarbeit in der AG mit Fanvertretern, Fanbeauftragten sowie Fanprojektmitarbeitern wurde den „Fanszenen Deutschlands“ in diesem Zusammenhang erneut angetragen.

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Die letztendliche Umsetzung einer Freigabe von Fan-Utensilien vor Ort in den Stadien sei schlussendlich allerdings immer eine Sache der jeweiligen Clubs als Veranstalter, die sich ebenso wenig wie DFL und DFB über geltendes Recht hinwegsetzen können.

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