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Kurz & Knapp

30.000 Euro Schadensersatz gegen Böllerwerfer

Der effzeh hat Regressansprüche gegen den Mann geltend gemacht, der im Heimspiel gegen den SC Paderborn einen Böller in den Unterrang der Nordtribüne des Müngersdorfer-Stadions geworfen hatte.

© effzeh.com
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Der effzeh hat Regressansprüche gegen den Mann geltend gemacht, der im Heimspiel gegen den SC Paderborn einen Böller in den Unterrang der Nordtribüne des Müngersdorfer-Stadions geworfen hatte.
Durch diesen Irrsinn  waren sieben Zuschauer teilweise erheblich verletzt worden. Andere Fußballfreunde identifizierten den 40-Jährigen und übergaben ihn dem Ordnungshütern.
Der FC hat nun letzte Woche ein Schreiben aufgesetzt, in dem der Täter zur Zahlung von 30.000 Euro Schadenersatz  aufgefordert wird.

Hierzu der Verein auf seiner Webseite:
„Das Sportgericht des DFB hatte den 1. FC Köln unter anderem wegen dieses Vorfalls zu einer Geldstrafe und dem möglichen Teilausschluss von Fans verurteilt. Es entspricht der Rechtsprechung deutscher Zivilgerichte, dass ein vom DFB-Sportgericht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilter Club die überführten Täter in vollem Umfang auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens in Anspruch nehmen kann. Dies hat der 1. FC Köln nun umgesetzt. Bereits im Februar hatte der FC  gegen den Täter zudem ein dreijähriges bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen.“

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