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Kurz & Knapp

Vorstand verzichtet auf Vergütung

Spinner, Schumacher und Ritterbach werden ihre Arbeit auch in der laufenden Saison weiterhin ehrenamtlich betreiben. Das teilte der Kölner Vorstand nun in einem Statement mit.

Werner Spinner | Foto: Christof Koepsel/Bongarts/Getty Images

„Es gibt im und für den 1. FC Köln Aufgaben zu erledigen, die derzeit weit wichtiger sind, als sich mit der Vergütung für den Vorstand zu beschäftigen“, sagt FC-Präsident Werner Spinner. Der Vorstand des 1. FC Köln wird für den Fall seiner Wiederwahl in der aktuellen Saison daher weiter ehrenamtlich arbeiten. Zu Ihrer Entscheidung gaben Werner Spinner und die Vizepräsidenten Markus Ritterbach und Toni Schumacher am Sonntagabend ein Statement ab.

„Wir sind davon überzeugt, dass es zeitgemäß und angemessen ist, dem FC-Vorstand eine Vergütung für seine verantwortungsvolle und zeitintensive Tätigkeit zu zahlen – so wie es laut der Satzung des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. möglich ist. Nachdem wir die Prozesse und Abstimmungen zu einer Vergütung in diesem Jahr erstmals in der Praxis gestartet haben, sind wir jedoch zu der Ansicht gekommen, dass der Verein nach Jahrzehnten der ehrenamtlichen Führung derzeit noch nicht bereit zu diesem Schritt ist”, erklärt das Führungstrio in der Erklärung.

Weiter heißt es: “Insbesondere wenige Wochen vor einer Mitgliederversammlung, in der wir zur Wiederwahl antreten, sollten alle Gremien des Vereins die Frage der Vergütung gemeinsam und voller Überzeugung vor unseren Mitgliedern vertreten können. Daher haben wir uns entschieden, die Leistungen, die die Mitglieder von uns erwarten – den FC auf allen Ebenen voranzubringen – im Falle unserer Wahl am 26. September auch in der Saison 2016/17 ehrenamtlich zu erbringen.“

Nach der Satzung des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. kann der Mitgliederrat mit Zustimmung des Gemeinsamen Ausschuss für die Mitglieder des Vorstands eine angemessene Vergütung festlegen. Dem Gemeinsamen Ausschuss gehören die beiden Vorsitzenden des Mitgliederrats, der Beiratsvorsitzende, der Vorsitzende des Aufsichtsrats der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA sowie der Vorstand des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. an. Letzterer hat in dieser Frage jedoch kein Stimmrecht.

Da sich die Vergütung insbesondere auf die Tätigkeit des Vorstands als Gesellschafter der KGaA bezieht, würde sie auch zu einem weitaus überwiegenden Teil von der KGaA und nicht aus Mitteln des e.V. bestritten. Mit Blick auf die Gemeinnützigkeit des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. ist zur möglichen Höhe einer Vorstandsvergütung eine Auskunft der zuständigen Finanzbehörden ratsam. Eine solche Auskunft wurde vom Vorstand eingeholt, ließ der Verein nun wissen. Sie habe ergeben, dass eine substanzielle Vergütung steuerlich vertretbar sei.

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