Fanszene meldet sich zu Wort – Mitgliederstammtisch zu Investoren
Spruchband im Müngersdorfer Stadion am 28. August 2021 (gegen Bochum).
Vor knapp drei Monaten hielt der 1. FC Köln seine erste digitale Mitgliederversammlung ab. Vorab machte ein Antrag auf Satzungsänderung auf sich aufmerksam. Das Besondere dabei: Er wurde nämlich nicht gestellt. Vorstand und Mitgliederrat stellten ihren Antrag zurück beziehungsweise der Antrag wurde laut Vorstand verschoben. Dabei geht um einen Passus, laut dem die Mitglieder jedem (!) Anteilsverkauf zustimmen müssten. Im GeißbockEcho betonte Präsident Werner Wolf derzeit, die grundsätzliche Position dazu habe sich aber nicht geändert. „Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Mitglieder das Recht erhalten sollten, bereits ab dem ersten Anteil über einen möglichen Anteilsverkauf zu entscheiden. Wir halten die Satzungsänderung daher weiterhin für wichtig.“ Gerade deshalb wollte man diese Satzungsänderung nicht ohne ausführliche und persönliche Diskussion durchbringen. Auch die rein digitale Mitgliederversammlung sei dafür ungeeignet, die Chatfunktion ersetze keinen persönlichen Dialog.
Dieser persönliche Dialog soll nun, bei einem Mitgliederstammtisch, unter dem Motto “Einstieg von Investoren bei den Vereinen” am Sonntag, 5. September, nachgeholt werden. können Mitglieder entweder vor Ort dabei sein oder sich digital dazuschalten. Was die Kölner Fa
Erste Fanszene vor Rückkehr ins Stadion
Als eine der ersten Fanszene aus dem Rheinland hat nun die Gruppe Sottocultura Ultras verkündet, wieder als Gruppe ins Stadion zu gehen. Am 12. September 2021 werden sie also beim Heimspiel von Borussia Mönchengladbach gegen den DSC Arminia Bielefeld in die Nordkurve des Borussia-Parks zurückkehren. Vor wenigen Wochen hatte die Gruppe eine Rückkehr ins Stadion noch ausgeschlossen, nun heißt es in ihrer Stellungnahme: “Die neue Schutzverordnung ermöglicht die Rückkehr zu Stehplätzen ohne Abstandsregelungen und einen Wegfall der Personalisierungen auf den Vor-Corona-Zustand sowie des Maskenzwangs am Steh- oder Sitzplatz.” Unter diesen veränderten Gegebenheiten sei ein “gemeinsames Stadionerlebnis […] wieder endlich möglich”. Diese Haltung gelte laut der Gruppe ausdrücklich nur für die Heimspiele der Fohlen, “da die Gegebenheiten bei Auswärtsspielen nach wie vor zu unterschiedlich sind und eine einheitliche Bewertung schlicht unmöglich” sei.
1644 Fans ohne ihr Wissen in Polizeidatenbank in Bayern gespeichert
Foto: imago images / kirchner-media
Das Landeskriminalamt in Bayern führt eine Datenbank, in der Personalien von Fußballfans gesammelt werden. Diese Ergebnis förderte eine Anfrage der Grünen im bayerischen Landtag zutage. Mit Stand 15. Juni waren dort 1644 Personen erfasst. Gegenüber dem Deutschlandfunk ordnete Journalist Thorsten Poppe die Datenbank ein. Laut Poppe sei die reine Existenz solcher Datenbanken nicht neu. Umstritten seit dem Bekanntwerden ihrer Existenz ist die Datei “Gewalttäter Sport” und in 11 Bundesländern gebe es einzelne Dateien von sog. Szenekundigen Beamten (SKB). Ein Hauptkritikpunkt dieser Dateien erklärt Poppe gegenüber DLF so: „Keine der gespeicherten Personen wird über den Eintrag informiert, und kann damit eben auch nicht ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen, also sich dagegen wehren.“ Zudem seien die Anlässe, aufgrund derer Personen in solche Dateien eingetragen werden, gering.
LINK: “Neue Fan-Datenbank in Bayern: Neue Sammlung, alte Kritik” (Deutschlandfunk)
Landgericht Köln verbietet anlasslose Videoüberwachung bei Fußballspielen
In den deutschen Stadien ist es längst Standard: Die Polizei filmt den Fanblock über das gesamte Spiel. Damit könnte nun Schluss sein, wie das Juraportal “Legal Tribune Online” berichtet. Das Landgericht Köln hat nämlich entschieden, dass das anlasslose Filmen von Fußballfans in Stadien durch Polizeibeamte rechtswidrig sei. Es stelle, so zitiert lto.de, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 i .V. m. Art. 1 Grundgesetz) dar, das als besondere Ausprägung u.a. das Recht am eigenen Wort, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst (Beschl. v. 01.04.21, Az. 157 Ns 8/20). Das könnte durchaus Auswirkungen auf zukünftige Polizeieinsätze in den deutschen Stadien haben. Der Kölner Fananwalt Tobias Nikolas Westkamp hofft, dass eine “durchaus übliche Praxis der Polizei in Fußballstadien” durch diese Einschätzung des Landgerichts ein Ende findet: “Die anlasslose Videoüberwachung von Fußballfans ist rechtswidrig und muss gestoppt werden.”