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Kommentierte Übersicht: Die Änderungsanträge zur Satzung des 1. FC Köln bei der MV 2018

Foto: Sebastian Bahr

Anlässlich der Mitgliederversammlung am 10. Oktober wählen die Mitglieder nicht nur einen neuen Mitgliederrat, sondern stimmen auch über vier satzungsändernde Anträge ab. Wir haben für euch eine Übersicht über die Anträge zusammengestellt. Gleichermaßen bennen wir auch die potentiellen sachlichen Auswirkungen und liefern eine (natürlich subjektive) Einordnung unseres Autors dazu. Denn Änderungsvorschläge zur Satzung sind nicht immer leicht verständlich, weil die Auswirkungen der Änderungen nicht sofort absehbar sein müssen. Der Austausch eines Datums mag beispielsweise wenig textliche Änderungen bedeuten, aber dafür gravierende Folgen in der Sache.

Ihr findet auf je einer Seite den Wortlaut der eingereichten Anträge. Den könnt ihr ausklappen, wenn ihr euch die Anträge in voller Länge selbst anschauen wollt. Falls nicht, könnt ihr direkt die inhaltliche Zusammenfassung der Anträge mitsamt der inhaltlichen Folgen im Falle der Annahme des Antrags lesen. Die persönliche Einschätzung zu den Anträgen sowie den Umständen, auf die sie hindeuten, findet ihr darunter.

Die Anträge in der Übersicht:

1. Antrag des Vorstands: Kürzere Nominierungsfrist

2. Antrag von Patrick Appe: Vermeidung von Interessenskonflikten

3. Antrag von Marc Hillesheim: Keine Geschenke auf Mitgliederversammlungen

4. Antrag von Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer: Mehr Befugnisse für den Mitgliederrat

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1. Der Antrag des Vorstands

Der Antrag im Wortlaut:

Zusammenfassung:

Nahezu alle Änderungsvorschläge zur Satzung sind redaktioneller Art und eigentlich nicht sonderlich beachtenswert, etwa die leichte Veränderung der Einladung zur Mitgliederversammlung. Zudem soll eine gemischte Form der Abstimmung zulässig werden. So weit, so unspektakulär. Ein vermeintliches Detail fällt aber auf: Die spätestmögliche Zeitspanne, in der der Mitgliederrat den Mitgliedern einen neuen Vorstand vorschlagen kann, soll verkürzt werden – und zwar vom 15. August eines Jahres auf den 31. Mai. Das wäre eine Reduzierung um 65 Tage.

Der Mitgliederrat müsste dann in einer sehr kurzen Zeit nach dem letzten regulären Saisonspiel ein Vorstandsteam vorschlagen und hätte nur wenig Zeit für die gemeinsame sportliche und wirtschaftliche Aufarbeitung einer Saison. Mitglieder, die Teil des Vorstands werden wollen, hätten wiederum schon Ende Mai Gewissheit darüber, welches Vorstandsteam vorgeschlagen wird. Die nötigen Unterschriften für eine “Kampfkandidatur” müssen allerdings erst zum 31. Juli eingereicht werden, was allen außerplanmäßigen Teams einen Vorteil verschaffen würde.

Einschätzung:

Dass der Antrag des Vorstands der einzige der vier Anträge ist, dem keine inhaltliche Begründung beigefügt wurde, ist angesichts des Inhalts nicht wirklich überraschend. Die einzige Begründung für die vorgeschlagene inhaltliche Änderung könnte möglicherweise die Angst sein, vom nächsten Mitgliederrat nicht mehr vorgeschlagen zu werden. Triebfeder dahinter könnten Markus Ritterbach und Toni Schumacher sein, denn darüber, ob der gesundheitlich angeschlagene Werner Spinner für eine weitere Amtszeit kandidieren wird, gibt es derzeit keine verlässlichen Aussagen.

Ritterbach und Schumacher würde dann nicht nur das “Gesicht” des Trios, sondern auch das einzige Präsidiumsmitglied von der Fahne gehen, das wirtschaftlich, konzeptionell und strukturell in der Vergangenheit wahrnehmbare Positionen vertreten hat. Die beiden bisher eher blassen Vizepräsidenten hätten im Falle einer Nichtnominierung mindestens zwei Monate Gewissheit und damit Zeit, um die nötigen Unterschriften (drei % der Mitglieder) zusammenzubekommen.

Allerdings stellt sich abschließend folgende Frage: Wenn alle Vorstandsmitglieder angeblich so gute Arbeit leisten, wie sie sich selbst gerne attestieren, wenn das Verhältnis zu den anderen Gremien überwiegend gut ist, wie insbesondere Ritterbach kürzlich beim Mitgliederstammtisch hervorhob, die sportliche Lage toll ist, die Finanzen stimmen, wenn also eigentlich alles gut ist und es demzufolge auch keinen Grund gäbe, sie nicht zu nominieren – warum stellen sie dann überhaupt diesen Antrag?

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2. Der Antrag von Patrick Appe

Zusammenfassung:

Mitglieder, die beim 1.FC Köln einer vergüteten Beschäftigung nachgehen und sich somit in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis befinden, sollen künftig von den Kontrollgremien des Vereins ausgeschlossen werden. Da der Antrag nach der Wahl des Mitgliederrats zur Abstimmung kommen wird, könnte er bei Beschlussfassung das zuvor gewählte Aufsichtsgremium nachträglich verändern – wenn sich nämlich eines der gewählten Mitglieder in einem der o.g. Verhältnisse befindet.

Einschätzung:

Die Begründung von Patrick Appe ist aussagekräftig genug, um sein Anliegen nachvollziehen zu können. Insbesondere Michael Trippel dürfte sich den Antrag genau durchgelesen haben, weil er davon besonders betroffen ist. Der aktuelle Stadionsprecher wäre vermutlich derjenige, dessen Mitgliedschaft im Gremium am stärksten gefährdet sein würde. Man kann gespannt sein, wie er auf der Mitgliederversammlung dagegen argumentieren würde, falls es dazu kommt. Einen Vorgeschmack lieferte er im Gespräch mit “Geissblog.Köln”, dort ließ Trippel wissen, dass man das “aus seiner Warte nicht so eng sehen müsse”. Auf unseren Fragenkatalog an alle Mitgliederrats-Kandidaten hat Trippel übrigens bis heute nicht geantwortet, auch wir hatten dort eine Frage zu vertraglichen Beziehungen zum 1. FC Köln und ihrer Vergütung gestellt.

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3. Der Antrag von Marc Hillesheim

Zusammenfassung:

Bislang lautet §3 Absatz 1 der Satzung so: “Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.” Der beantragte Satz würde daran angefügt werden. Nach Beschluss des Antrags würde es unter anderem bei künftigen Mitgliederversammlungen keine sach- oder vermögensorientierten Zuwendungen, etwa in Form eines Hoodies, an die Anwesenden geben. Auch andere Zuwendungen im Rahmen der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten wären dann ausgeschlossen – egal ob sie von Sponsoren kommen oder von der KgaA finanziert werden.

Einschätzung:

Die demokratische Teilhabe am Vereinsleben per Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung ist nichts, was vergütet oder belohnt werden muss. Vereinsmitglieder sind schließlich nicht nur Konsumenten, denen man nur genug geben muss, damit sie spuren. Dass sich der Vorstand gerade in dieser Frage als Förderer der Demokratie (die er im Umgang mit den Kontrollgremien des Vereins regelmäßig mit Füßen tritt) aufplustert, ist ein Hinweis darauf, dass am Vorwurf des Antragsstellers, wonach “eine solche Maßnahme vielmehr undemokratisch ist, weil sie einen unfairen Anreiz zum Erscheinen bei einer Versammlung bzw. bei der Wahl auf einer solchen Versammlung setzen soll im Sinne desjenigen, der das Geschenk vorher ausgelobt hat” etwas dran sein könnte.

Die unverhältnismäßigen Äußerungen des Vorstands gegen den inhaltlich wohl am wenigsten relevanten Antrag und die enthaltene Begründung zeigen zudem, dass der Antragssteller anscheinend einen Nerv getroffen hat. Die inhaltlichen Spitzen in der Einladung des Vorstands übertönen außerdem, dass gegen den Kernvorwurf der unzulässigen Verwendung von Vereinsmitteln, abgesehen von einem allgemeinen Bekenntnis über nicht näher erläuterte, die Vorstandsversion stützende Expertenprüfungen, keine stichhaltige Gegenargumentation aufgeführt wird.

Ob diese noch kommen wird oder ob man den Antragssteller mit den Äußerungen im Rahmen der Einladung zur Mitgliederversammlung vor allem als Unruhestifter darstellen wollte, ist Stand heute noch ungewiss.

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4. Der Antrag von Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer

Zusammenfassung:

Die vorgeschlagenen Änderungen sind im Wesentlichen Klarstellungen, die die Bedeutung und Befugnisse des Mitgliederrats unterstreichen würden. Im Wesentlichen gilt das für Einblicke, die der Mitgliederrat in die Geschehnisse der KgaA (die derzeit hundertprozentige Tochter des Vereins mit den Geschäftsführern Veh und Wehrle) verlangen kann. An Vereins- und Fanangelegenheiten wäre der Mitgliederrat künftig verpflichtend zu beteiligen. Das, was die Antragssteller wollen, wäre innerhalb der aktuellen Satzung auch möglich, setzt aber einen entsprechenden Auslegungs- und Umsetzungswillen auf Seiten des Vorstands voraus.

Abgesehen von der Entsendung zweier zusätzlicher beratender Mitglieder in die Gesellschafterversammlung gäbe es keine inhaltliche Erneuerung. Ein Antragsbeschluss würde zwei weiteren Mitgliederräten ermöglichen, an den Sitzungen ohne Stimmrecht teilzunehmen. So erhielten diese ebenfalls Einblicke in die Geschehnisse des Vereins und der KgaA.

Wer mehr dazu wissen möchte, dem sei die Homepage zur vorgeschlagenen Satzungsänderung empfohlen, in der alles noch ausführlicher erläutert wird: www.fc-satzungsaenderung.de

Einschätzung:

Von den juristisch etwas holprigen Formulierungen abgesehen ist es bezeichnend, dass ein solcher Antrag überhaupt gestellt wird – und zwar von zwei Angehörigen des aktuellen Mitgliederrats. Die beantragten Änderungen lassen nur den Schluss zu, dass der Vorstand derzeit alle im Antrag angesprochenen Aspekte ignoriert. Sollte es zutreffen, dass der Mitgliederrat selbst in ernstzunehmenden Fan- und Mitgliederangelegenheiten erst auf Absegnung des Vorstands mitwirken darf, wäre dies geradezu skandalös. Das oberste Aufsichtsgremium des Vereins von derartigen Vorgängen auszuschließen, unterminiert die Bedeutung des Rates und sollte die Mitglieder alarmieren. Sie sind schließlich die Eigentümer des Vereins.

Die beiden aktuellen Vorsitzenden nahmen in dieser Sache ebenfalls Stellung. Stefan Müller-Römer antwortete in unserem Fragebogen auf die entsprechende Frage so: “Sie reichen leider nicht aus. Denn es fehlt an Konsequenzen, wenn ein Vorstand sich nicht kontrollieren lassen will. Hier müssen Ergänzungen vorgenommen werden, wie die Praxis gezeigt hat.” Sein Stellvertreter Carsten Wettich argumentierte folgendermaßen: “Nach § 24 überwacht der MR den Vorstand auch bezüglich der Lizenzspieler-Gesellschaft. Als Gesellschaftsrechtler, der sich mit solchen Fragen täglich beschäftigt, fehlt mir offen gestanden das Verständnis, wie man hier eine andere Auffassung vertreten kann. Am Ende sind die Satzungsbestimmungen allerdings lediglich Buchstaben. Wichtig ist, sie im Sinne der Mitglieder zu leben. Das muss besser werden.”

Es ist trotzdem bislang unklar, weshalb die Antragssteller nicht den Weg über ihr Gremium gegangen sind, sondern einen Alleingang starteten. Die Vorwürfe, die sie gegenüber dem amtierenden Vorstand erheben, sind schließlich enorm und offenbaren massive Differenzen zwischen Vorstand und Mitgliederrat – die Markus Ritterbach noch am vergangenen Dienstag versuchte, wegzulächeln.

Bislang erfolgte bezüglich der erhobenen Vorwürfe übrigens kein explizites Dementi des Vorstands, während ein solches zu der Begründung von Marc Hillesheim dagegen schroff in die Einladung geschrieben wurde. Egal ob man dies als ein Schuldeingeständnis empfindet oder nicht – von einer guten Stimmung in der Zusammenarbeit können wohl nur wenige ernsthaft sprechen. Da beide Antragssteller weder mediale Scharfmacher, noch Ultras oder sonstige Mitglieder der Fanszene sind, stehen sie auch nicht im Verdacht, Klientelpolitik zu betreiben. Die Diskussion um diesen Antrag könnte daher die spannendste der Versammlung werden.

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