Am vergangenen Freitag verkündete der Deutsche Fußball-Bund das Strafmaß für die Beleidigungen von BVB-Anhängern gegen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp. Die Schwarz-Gelben müssen zum einen 50.000 Euro Strafe zahlen. Zum anderen belegte der Verband den BVB aber auch mit einem Ausschluss seiner Fans in den nächsten drei Gastspielen im Kraichgau auf Bewährung – für die nächsten drei Spielzeiten.
„Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wir haben ihn nicht verhängt, weil es wirkungsvoller ist, eine solche Strafe anzudrohen“, wird Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, in seiner Urteilsbegründung von der „dpa“ zitiert. Für den 1. FC Köln ist das Urteil ebenfalls nicht uninteressant. Auch die Kölner Anhänger waren in der Vergangenheit mehrfach mit beleidigenden Sprechchören und Bannern in Richtung des TSG-Mäzens in Erscheinung getreten.
Seit Jahren Beleidigungen gegen Hopp
Foto: Alex Grimm/Bongarts/Getty Images
Im nun bestraften Fall hatten Dortmunder Fans beim Auswärtsspiel ihres Vereins am 22. September in Hoffenheim den Mäzen beleidigt und ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt, welches das Konterfei Hopps hinter einem Fadenkreuz zeigte. In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder ähnliche Aktionen von Fangruppen unterschiedlicher Vereine gegen den Hoffenheimer Mäzen gegeben.
Ob von Dortmunder oder Kölner Fans begangen – die Aktionen der Fanszenen wurden vom DFB in der jüngeren Vergangenheit immer heftiger bestraft. Hopp hatte bereits in der Vergangenheit stets eine Reaktion gezeigt und sich mehrfach öffentlich über die Fan-Aktionen beklagt – und sie damit wohl eher befeuert als vermieden. In letzter Zeit hatten die TSG und Hopp sich nun vermehrt beim Verband für ein härteres Vorgehen eingesetzt. Der DFB kommt diesem Wunsch mittlerweile offensichtlich nach und bestraft damit auch Beleidigungen, die bei vielen Spielern, Managern oder Vereins-Vorständen in der Bundesliga-Geschichte noch ungesühnt blieben oder aktuell auch bleiben.
Im Vorfeld des aktuellen DFB-Urteils wurde aus Richtung der TSG sogar ein Punktabzug als Strafe für Beleidigungen gegen Hopp ins Gespräch gebracht. Soweit ging das Sportgericht dann allerdings nicht. Dennoch, das machte Lorenz bei seiner Urteilsbegründung klar, könne der Verband zu noch drastischeren Maßnahmen greifen. Für die Zukunft empfahl der Vorsitzende des Gremiums in ähnlichen Fällen einen Spielabbruch. „Das wird die Fans eher disziplinieren als unsere Urteile“, erklärte der 67-Jährige.
1. FC Köln: “Das kann nicht im Sinne des Fußballs sein”
Am Geißbockheim kann man derweil wenigstens in dieser Hinsicht aufgrund des Abstiegs erst einmal beruhigt sein. Das nächste Spiel gegen Hoffenheim steht frühestens in der Hinrunde der nächsten Saison auf dem Programm. Dennoch beobachtet man die Entwicklung in der Causa Hopp durchaus auch am Geißbockheim. „Der 1. FC Köln hält nichts von einer Eskalation von DFB-Strafen, das haben wir immer deutlich gemacht“, erklärt der Verein nun auf effzeh.com-Anfrage hinsichtlich des Urteils gegen den BVB.
„In der Causa Hopp wäre es gut, wenn alle Seiten verbal und in ihrem Verhalten einen Gang zurückschalten würden“, heißt es weiter. Das gelte sowohl für Banner und Sprechchöre von Fans, „von denen wir erwarten, dass sie Kritik ohne persönliche Beleidigungen und Drohungen äußern“, als auch für „die Vehemenz, mit der diese Vorfälle aktuell verfolgt und kommentiert werden“, führt der Club in seinem Statement aus. „Das Thema wird dadurch immer größer. Und das kann nicht im Sinne des Fußballs sein.“