“Strafen des DFB sind willkürlich und in der Höhe nicht nachvollziehbar”: Das Fanbündnis “ProFans” übt scharfe Kritik am Urteil des Oberlandesgerichts Köln zugunsten des 1. FC Köln.
Das Fanbündnis “ProFans” kritisiert das Urteil des Oberlandesgericht Köln zu Regressansprüchen des Vereins gegenüber Einzelpersonen. Im konkreten Fall hatte ein Fan im Müngersdorfer Stadion einen Böller von der Nordtribüne geworfen. Der Verein wurde daraufhin vom DFB mit einer Strafe belegt, die er an den Fan weitergab. Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens wurde zuvor vom Bundesgerichtshof bestätigt. Pro-Fans-Sprecher Stephan Schell dazu: „Die dabei angewendete Handhabe des stillschweigenden Unterwerfens unter das Verbandsrechts des DFB ist konstruiert.“ Der Betroffene sei demnach einer Doppelbestrafung ausgeliefert, da seine Vergehen in erster Linie im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet werden sollten, so Schell.
Auch kritisiert das Fanbündnis die willkürliche Strafbemessung des Verbands. Die Strafen seien in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar. Zudem werde dem Beschuldigten in der Schiedsgerichtsbarkeit des DFB nicht die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den Vorfällen zu äußern. Dass einen Stadionbesucher Rechtsfolgen aus einem verbandsrechtlichen Schiedsverfahren treffen, auf welches dieser keinerlei Einwirkungsmöglichkeit hat, sei in der Vergangenheit nicht nur von ProFans kritisiert worden. Den Fan würden enorme Kosten treffen, auf dessen Entstehung er allerdings entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien keinen Einfluss hat.
Am 9. März entschied das OLG Köln, dass ein Fan des 1. FC Köln aufgrund eines Böllerwurfs eine Strafe von 20.340 Euro an seinen Verein zu zahlen habe. Diesem Urteil war eines des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2016 voraus gegangen, bei dem die Umlage einer Verbandsstrafe des DFB-Schiedsgerichts auf einen Fan beschlossen wurde. Lediglich über die Höhe der Umlage hatte das OLG am vergangenen Donnerstag zu entscheiden. Gegen das Urteil geht der effzeh in Revision und zieht vor den Bundesgerichtshof: “So kann diese für die Regresspraxis bedeutende Frage höchstrichterlich entschieden und auch in diesem Bereich für uns und die anderen Clubs die erforderliche Rechtssicherheit herbeigeführt werden“, erklärte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle.