Der 1. FC Köln hat seine Regress-Forderung gegen einen Böllerwerfer erfolgreich durchgesetzt und bekommt 20.340 Euro Schadenersatz.
Nachdem der Stadionbesucher bei einem Spiel gegen den SC Paderborn im Jahr 2014 einen Böller geworfen hatte, wurde der effzeh vom DFB(unter anderem deswegen) zu einer Geldstrafe verdonnert. 30.000 Euro wollte sich der Club nun von dem 43-jährigen Gerüstbauer zurückholen. Der Bundesgerichtshof hatte diese Regress-Praxis zuvor grundsätzlich bejaht, nun entschied auch das Oberlandesgericht zu Gunsten der Geißböcke.
Lediglich beim Betrag muss der 1. FC Köln ein paar Abstriche hinnehmen. Das Gericht berechnete den prozentualen Anteil, den der Angeklagte an der Gesamtstrafe des DFB getragen, am Ende stand dort ein Betrag von 20.340 Euro plus Zinsen. Diesen muss der 43-Jährige nun zahlen.