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Interviews

Rechtslage bei DFB-Strafen: “Die Vereine gehen kaum dagegen vor”

Wir haben mit Sportrechtler Dr. Paul Lambertz über die aktuellen DFB-Strafen, die grundsätzliche Situation zwischen Fans, Vereinen und Verband und mögliche Wege, den Status Quo zu verändern, gesprochen.

Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images

Nach der Schmähgesang-Strafe: Wir haben mit Sportrechtler Dr. Paul Lambertz über die aktuellen DFB-Strafen, die grundsätzliche Situation zwischen Fans, Vereinen und Verband und mögliche Wege, den Status Quo zu verändern, gesprochen.

Der Deutsche Fußball-Bund hat kürzlich sowohl gegen Borussia Dortmund als auch gegen den 1. FC Köln Strafen für “beleidigende Gesänge” ihrer Fans bei Auswärtsspielen in Hoffenheim verhängt. Der Chemnitzer FC wurde zudem mit einer Geldstrafe belegt, weil Anhänger wiederholt ein Banner mit der Aufschrifft “Scheiß Red Bull” im Stadion gezeigt hatten. Der mächtige Verband scheint seine eigenen Regeln zuletzt schärfer auszulegen als je zu vor. Wir haben mit dem auf Sportrecht spezialisierten Juristen Dr. Paul Lambertz über diese aktuellen Entwicklungen, die grundsätzliche rechtliche Situation zwischen Fans, Vereinen und Verband und mögliche Wege, den Status Quo zu verändern, gesprochen.

Paul Lambertz

Dr. Paul Lambertz | Foto: Privat

effzeh.com: Was halten Sie grundsätzlich davon, dass der DFB nun Schmähgesänge bestraft?

Dr. Paul Lambertz: Grundsätzlich bin ich dafür, dass auch Schmähgesänge bestraft werden sollten, denn von der Wirkung her sehe ich keinen Unterschied zwischen einem beleidigenden Plakat und einem beleidigenden Schmähgesang. Bei aller (gewünschten) Emotionalität im Fußball, muss es irgendwo eine Grenze geben, die nicht überschritten werden darf. Der Fußball ist kein rechtsfreier Raum und auch dort arbeiten „nur“ Menschen, denen Beleidigung in welcher Form auch immer vielleicht mehr zusetzen als von außen sichtbar. Allerdings sollte hier mit Augenmaß vorgegangen werden und nicht jede Beleidigung gleich mit einer Strafe belegt werden, schließlich befinden wir uns hier „auf dem Platz“.

Wird dadurch die Fragwürdigkeit der „verschuldensunabhängigen Haftung“ nicht sichtbarer als jemals zuvor? Schließlich können Vereine auf Gesänge in keinster Weise einwirken, während man bei Banner noch die Einlasskontrollen als Instrument ins Feld führen könnte.

Lambertz: In der Tat gibt es wahrscheinlich keine Möglichkeit für die Vereine zu kontrollieren, was ihre Fans singen, was es natürlich fast unmöglich macht, darauf seitens der Vereine Einfluss zu nehmen. Wird ein Verein aufgrund eines Schmähgesangs nun vom DFB zu einer Strafe verurteilt, kann ich mir schon vorstellen, dass dies für den ein oder anderen nur schwer nachvollziehbar ist. Aber genau das ist das Wesen der „verschuldensunabhängigen Haftung“: Jemand (die Fans) verstößt gegen eine Regel und ein Dritter (die Vereine) muss dafür einstehen.

Was für Folgen hat es rein rechtstheoretisch, dass der DFB Schmähgesänge gegen Spieler ignoriert, sie aber verfolgt, wenn sie sich gegen Dietmar Hopp richten? Wird so nicht eine “Lex Hopp” geschaffen, die in Zukunft praktisch jeder, der beim Spiel von Fans beleidigt wird, nutzen könnte, um Strafen gegen die Vereine zu erwirken?

Lambertz: Ob das tatsächlich so ist, weiß ich nicht. Wie bereits zuvor gesagt, ist meines Erachtens nicht jeder Schmähgesang auch direkt ein Verstoß gegen DFB-Regeln, so dass man sich wohl immer den Einzelfall anschauen muss. Allerdings liegt die Entscheidung, welche Fehlhandlungen vor, während oder nach einem Spiel sanktioniert werden, beim DFB, einen Einfluss im Sinne einer Anweisung von außen auf den DFB, bestimmte Taten zu verfolgen, gibt es daher nicht.

[toggle title=”ZUR PERSON: DR. PAUL LAMBERTZ” load=”hide”]Dr. Paul Lambertz ist Anwalt der Kanzlei Beiten Burkhardt. Neben den eher typischen Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht und Prozessführung hat er sich auf den Bereich des Sportrechts spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er auch noch Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht. Er wohnt zwar in Düsseldorf, doch sein Herz schlägt für den Effzeh. [/toggle]

Grundsätzlich gilt für Vereine beim DFB die “verschuldensunabhängige Haftung”. Wie weit geht diese und worauf stützt sich dieses umstrittene Instrument?

Lambertz: Die Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung findet sich in § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Vereinfacht gesagt sind die Vereine demnach für alle mit ihnen verbundenen Dritten, wie etwa Spieler, Mitarbeiter und eben Fans verantwortlich, der jeweils gastgebende Verein ist für alles im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel verantwortlich.

Ist eine derartige Konstruktion sonst noch irgendwo in der Rechtsprechung existent oder denkbar?

Lambertz: Das Konstrukt der verschuldensunabhängigen Haftung ist insbesondere für den Bereich des Vereinsrechts nichts Besonderes. Jeder deutsche Verein könnte sich eine ähnliche Regelung geben. Schaut man über die Grenzen Deutschlands hinweg, findet auch noch weitere Rechtsordnungen, in denen es verschuldensunabhängige Haftungstatbestände gibt.  Es ist also keine Besonderheit des Fußballs. Hintergrund dieser Ausnahmeregelung ist der grundrechtlich gewährte Schutz des Artikel 9. Der Gesetzgeber gewährt jedem Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Mit diesem Recht geht auch die Freiheit einher, vereinsinterne Regeln zu treffen, die weitreichender sein können, als die außerhalb des Vereins.

Die Vereine unterwerfen sich dieser DFB-Rechtsprechung freiwillig. Was würde denn passieren, wenn nun ein Verein sagen würde: „Schön und gut, was ihr da entscheidet. Wir zahlen aber nicht“?

Lambertz: Wenn „nicht zahlen“ bedeutet, die Entscheidung rechtlich hinterfragen zu wollen, würde erst einmal nichts passieren. Auch der DFB gewährt allen Vereinen die Möglichkeit, getroffene Entscheidung durch eine höhere Instanz entscheiden zu lassen. Wenn allerdings „nicht zahlen“ genau das bedeutet, nämlich nicht zu zahlen, dann würde sich dieser Verein rechtswidrig verhalten. Der Verein hat sich der Strafgewalt des DFB unterworfen und damit geht auch einher, dass er dessen rechtmäßigen Strafen akzeptieren und diesem Fall zahlen muss. Der Verein müsste also sehr wahrscheinlich mit weiteren Sanktionen rechnen.

Auf der nächsten Seite sprechen wir mit Dr. Paul Lambertz über sanfte und brachiale denkbare Wege, den Status Quo in Sachen Rechtssprechung zu verändern…

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