Heiße Diskussionen um den Protest des 1. FC Köln gegen die Spielwertung bei Borussia Dortmund: Wie aussichtsreich dieser ist, klären wir mit Schiedsrichter-Experte Alex Feuerherdt.
Es läuft bereits die Nachspielzeit der ersten Hälfte zwischen Borussia Dortmund und dem 1. FC Köln, als etwas passiert, dass noch länger im deutschen Fußball für Diskussionen sorgen wird. Einen Eckball kann effzeh-Keeper Timo Horn nicht festhalten, war er doch in einen Zweikampf zwischen seinem Mannschaftskollegen Dominique Heintz und BVB-Abwehrchef Sokratis geraten. Der Grieche nutzt die Gelegenheit zum Torschuss, doch Schiedsrichter Patrick Ittrich pfeift die Situation direkt ab und entscheidet: Stürmerfoul, kein Tor!
Was nun folgt, ließ den Puls auf Seiten der “Geißböcke” in astronomische Höhe schnellen: Nach Rücksprache mit dem Videoassistenten Dr. Felix Brych, der in Köln die Bilder gesichtet hatte, revidiert Ittrich die Entscheidung und gibt den Treffer zum 2:0 für die Dortmunder – obwohl der Ball beim Pfiff die Torlinie noch nicht überschritten hatte. Ein Regelverstoß, wie der effzeh betont, ein Grund für einen Protest gegen die Spielwertung. Wir haben, um die komplexe Situation zu überblicken, Regel-Experte Alex Feuerherdt vom Schiedsrichter-Podcast “Collinas Erben” zu diesem Fall befragt.
Alex, das 0:2 in Dortmund erregt beim 1. FC Köln die Gemüter. Wie ist deine Einschätzung, ob das Tor den Regeln nach hätte zählen dürfen?
Es hätte nicht zählen dürfen, denn das Spiel war durch einen Pfiff des Schiedsrichters bereits unterbrochen, als der Ball die Torlinie überschritten hat. Dass kein Kölner mehr hätte eingreifen können und der Pfiff nur den Bruchteil einer Sekunde vor der Torerzielung erfolgte, ist dabei unerheblich. Die Regeln lassen da keinerlei Spielraum.
Es hätte nicht zählen dürfen, denn das Spiel war durch einen Pfiff des Schiedsrichters bereits unterbrochen, als der Ball die Torlinie überschritten hat. Dass kein Kölner mehr hätte eingreifen können und der Pfiff nur den Bruchteil einer Sekunde vor der Torerzielung erfolgte, ist dabei unerheblich.
Wenn der Videoschiedsrichter nicht hätte eingreifen dürfen, da bereits abgepfiffen: Wie konnte es dazu kommen, dass die Regeln in diesem Fall nicht beachtet wurden?
Offenbar waren sich sowohl der Unparteiische Patrick Ittrich als auch sein Video-Assistent Felix Brych sicher, dass der Pfiff erst kam, als der Ball schon im Tor war. Da es hier um Millisekunden ging, ist das ja auch nicht abwegig. Nun kann man aber natürlich sagen: Brych hätte beim Prüfen der Szene merken müssen, dass bereits abgepfiffen war. Allerdings stand ihm kein Ton zur Verfügung. Und das war in diesem Fall fatal.
Der Videoschiedsrichter soll laut Regelwerk nur bei klaren Fehlentscheidungen eingreifen. Unabhängig vom Zeitpunkt des Pfiffes: Ist das bei dem Dreikampf Sokratis/Heintz/Horn überhaupt der Fall?
Darüber kann man gewiss streiten. Aus meiner Sicht war es zumindest nicht abwegig, hier auf Freistoß für den 1. FC Köln zu entscheiden. Sokratis hat Heintz leicht geschubst, Heintz hat daraufhin Horn so beeinträchtigt, dass der den Ball fallen lassen hat. Muss man nicht unbedingt pfeifen, aber ein klarer Fehler, der den Video-Assistenten zum Eingriff zwingt, war das in meinen Augen auch nicht.
Der effzeh wird aufgrund der Szene, die zum 0:2 führte, Protest einlegen. Hat dieser Aussicht auf Erfolg?
Entscheidend ist die Antwort auf die Frage: Unanfechtbare Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß? Kurz zur Definition: Bei einer Tatsachenentscheidung trifft der Schiedsrichter eine Feststellung, die zwar falsch sein kann, bei der aber die Regeln auf der Grundlage des subjektiv Wahrgenommenen richtig angewendet werden, weshalb sie sakrosankt ist. Bei einem Regelverstoß dagegen folgt auf die Feststellung eines Sachverhalts die regeltechnisch falsche Konsequenz, etwa hinsichtlich der Spielfortsetzung, wodurch ein Einspruch eine Chance hat. Ein Präzedenzfall ist sicherlich das „Phantomtor“ der Leverkusener in Hoffenheim vor vier Jahren. Damals hieß es: Der Unparteiische war davon überzeugt, dass der Ball die Torlinie zwischen den Torpfosten überquert hatte und nicht durch das Außennetz ins Tor geflogen war. Damit war ein Regelverstoß vom Tisch, es handelte sich um eine Tatsachenentscheidung, deshalb gab es keine Neuansetzung. Ich gehe davon aus, dass es nun ähnlich laufen wird.
FYI: Die Einschätzung des Kölner Sportrechtlers Dr. Jan F. Orth