Der Welt-Fußballverband FIFA ist am 7. Dezember 2018 der Klage von Anthony Modeste gegen seinen früheren Verein Tianjin Quanjian FC teilweise gefolgt und hat Zahlungsansprüche von Modeste anerkannt, das hat der 1. FC Köln am Freitagabend mitgeteilt. Schadenersatzansprüche wurden demnach weder Anthony Modeste noch dem chinesischen Club zugesprochen. Eine Begründung der Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor.
Modestes Anwalt, Dr. Markus Buchberger, äußerte sich wie folgt zum Vorgang: „Die FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten hat dem Spieler diejenigen offenen Zahlungsansprüche zugesprochen, die er zum Anlass seiner Kündigung genommen hat. Gleichzeitig sieht die angerufene Instanz aber keinen Anlass dazu, ihm Schadenersatz zuzusprechen. Uns liegt noch keine Begründung vor, so dass die Entscheidung für uns auch deshalb noch nicht nachvollziehbar ist. Fest steht aber, dass die Möglichkeit besteht, die Entscheidung vor dem nun zuständigen Court of Arbitration for Sport (CAS), Lausanne anzugreifen.”
Spielberechtigung weiter offen
In das Verfahren zwischen Anthony Modeste und Tianjin Quanjian FC ist der 1. FC Köln nicht direkt involviert. Jedoch hatte die FIFA das Registrierungsverfahren für eine Spielgenehmigung von Anthony Modeste für den 1. FC Köln zuletzt ausgesetzt. Wie es nun weiter geht, bleibt derweil auch am Freitag offen: „Wir werden nun sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die Entscheidung der FIFA auf das Verfahren über die Erteilung der Spielberechtigung hat”, erklärte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle am Freitagabend.