Am 6. November 2021 treffen sich die Mitglieder des 1. FC Köln zur jährlichen Mitgliederversammlung. Kurioserweise in diesem Jahr sogar zum zweiten Mal, denn erst Mitte Juni wurde die Mitgliederversammlung aus dem vergangenen Jahr, die Pandemie-bedingt verschoben werden musste, abgehalten. Der wohl wichtigste Tagesordnungspunkt war dabei wohl die Wahl des Vizepräsidenten. Carsten Wettich, bislang nur interimsweise Vizepräsident des 1. FC Köln, wurde von den Mitgliedern mit 69,5 Prozent der abgegebenen Stimmen nun auch ordentlich ins Amt berufen. Viele andere Tagesordnungspunkte aber mussten auf die kommende Sitzung geschoben werden, so auch alle Satzungsänderungsanträge.
Die Konsequenz: In der anstehenden Versammlung werden deutlich mehr Anträge zu behandeln und zu bescheiden sein. Turnusmäßig stehen in auf dieser Mitfgliederversammlung auch wieder die Wahlen zum Mitgliederrat an. Seit Wochen bringen sich interessierte Kandidaten in Position, werben um Zustimmung der Mitglieder. Der Verein selbst hielt zwei hybride Mitgliederstammtische ab, auf denen sich alle Kandidaten vorstellen und den Fragen der Mitgliedschaft stellen konnte. Zunächst möchten wir hier erklären, was der Mitgliederrat überhaupt ist und was seine Aufgaben sind.
Denn: Das Gremium, das den Mitgliedern im Vereinsgefüge Gehör verschaffen und den Vorstand kontrollieren soll, gab es nicht immer. 2011 lieferte sich der Verein unter der Führung des damaligen Präsidenten Wolfgang Overath die offene Auseinandersetzung mit der Mitgliederinitiative FC:Reloaded – und fand in „dem, mit den langen Haaren“ seinen Meister. Inzwischen ist die “Ära Overath” beim FC Köln beendet. Der 1. FC Köln hat mittlerweile eine im Vergleich zur vorherigen nun eine der mitgliederfreundlichsten Satzungen der Liga (hier nachlesen) – und einen Mitgliederrat (MR).
Was ist der Mitgliederrat?
Der Mitgliederrat ist ein wichtiges Kontrollgremium im Verein und besteht aus maximal 15 Mitgliedern. Er wird auf drei Jahre in direkter Wahl von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Mitgliederrat vertritt also die Mitglieder, denen der Verein in ihrer Gesamtheit gehört. Deswegen kommt dem Mitgliederrat auch alle drei Jahre die wichtige Aufgabe zu, der Mitgliederversammlung den Wahlvorschlag für den Vorstand zu unterbreiten, der den Verein nach außen und auch nach innen gegenüber der Profi-KGaA als Exekutive vertritt.
Der Mitgliederrat ist als „unmittelbares Bindeglied und Sprachrohr zwischen Vorstand und Mitgliedschaft“ gedacht, soll die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Verein vertreten. Darum ist das Gremium für alle Fans ansprechbar.
Was sind weitere Aufgaben des Mitgliederrates?
Gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung überwacht der Mitgliederrat die Geschäftsführung des Vorstands und berät diesen in wichtigen Angelegenheiten auf der Vereinsebene. Zu diesen wichtigen Aufgaben gehört u.a. die Beratung des Vorstands in wirtschaftlichen Fragen des Vereins sowie in mitglieder- und fanbezogenen Themen. Der MR muss den vom Vorstand erstellten Jahresabschluss feststellen und den Haushalt genehmigen. Zum detaillierteren Nachlesen: Alle Aufgaben des Mitgliederrates sind in §24 der Satzung geregelt. Der Mitgliederrat ist also vergleichbar mit dem Aufsichtsrat im Verein, dem der Vorstand regelmäßig Bericht erstattet.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Mitgliederrates haben außerdem Sitz und Stimme im Gemeinsamen Ausschuss, in dem die Geschäfte von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung besprochen und entschieden werden.
Kann sich jeder für den Mitgliederrat aufstellen lassen?
Ja, im Grunde schon. Für die kommende Mitgliederversammlung ist die Frist für Kandidaten jedoch schon abgelaufen. Aufstellen lassen kann sich generell jedes volljährige FC-Mitglied. Das ist in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die einzige Voraussetzung dafür sind 100 Mitglieder-Unterschriften, sogenannte Unterstützer. Ebenfalls einzureichen sind: Lebenslauf und etwaige Bewerbungsunterlagen, die von der Wahlkommission im Vorfeld geprüft werden. Die Wahlkommission prüft die Bewerbungen und veröffentlicht sie im Falle ihrer Zulässigkeit im geschlossenen Mitgliederbereich auf der Homepage des Vereins.
Wie wird gewählt?
Die Wahl findet auf der Mitgliederversammlung statt. Über jeden zur Wahl stehenden Kandidaten für die im Mitgliederrat neu zu besetzenden Ämter wird einzeln abgestimmt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat bei jeder Einzelabstimmung eine Stimme (Ja, Nein oder Enthaltung).
Um in den Mitgliederrat gewählt zu werden, muss ein Kandidat mehr „Ja“ als „Nein-Stimmen“ von den Abstimmenden erhalten. Wer im Mitgliederrat tätig ist, darf in keinem anderen Vereinsorgan tätig sein. Auch der Vorstand darf bis zu fünf Kandidaten benennen, die er für das Gremium vorschlägt und über die die Mitgliederversammlung abstimmt.
Gewählt sind die 15 Kandidaten, welche die 15 höchsten Prozentzahlen von Ja-Stimmen, jedenfalls aber mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, erreichen. Sind weniger als 15 Kandidaten gewählt, verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Mitgliederrats entsprechend. So wurden im November 2013 nur 14 Plätze im 15-köpfigen Gremium besetzt. Der Grund: Nur 14 Kandidaten nahmen die Hürde, mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich zu vereinen.
Für den nächsten Mitgliederrat bewerben sich 23 Mitglieder. Sie können sich auf der Homepage im geschlossenen Mitgliederbereich vorstellen, außerdem hielt der Verein zwei hybride Mitgliederstammtische ab, auf denen sich alle Kandidat*innen vorstellen und den Fragen der Mitgliedschaft stellen konnten. Auch diese Videos sind auf der Homepage abrufbar.
Wie ist der Mitgliederrat organisiert?
Der Mitgliederrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und tagt je nach Bedarf, mindestens aber alle drei Monate. Auf Einladung des Mitgliederrates muss auch der Vorstand an den Treffen teilnehmen.