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Kurz & Knapp

Fans erfolgreich vor Gericht

In gleich vier von fünf Fällen entschieden die Richter zu Gunsten der Kölner Anhänger und damit gegen die Maßnahmen der Polizei, berichtet die Fanhilfe “Kölsche Klüngel”.

Foto: Alex Grimm/Bongarts/Getty Images

Nicht nur dass die Kölner Fans zum letzten Heimspiel der erfolgreichen Saison absolutes Traumwetter spendiert bekommen, kann sie glücklich stimmen. Sondern auch vor Gericht konnten in dieser Woche ein paar wichtige – aus Sicht der aktiven Fanszene – Erfolge eingefahren werden.

Denn wie “Kölsche Klüngel”, die Fanhilfe für Kölner Fans in Rechtsfragen, berichtet, entschieden Kölner Gerichte gleich in mehreren Fällen zugunsten der Anhänger. “Insgesamt befasste sich das Gericht in vier Verfahren mit fünf polizeilichen Vorgängen gegen FC Fans, die von uns unterstützt wurden. Die Bilanz ist dabei mehr als eindeutig. Das Verwaltungsgericht kassierte vier der Maßnahmen”, heißt es bei den Fanhelfern. Dabei handelte es sich um drei Bereichsbetretungsverbote, eine Meldeauflage und eine Personalienweitergabe von der Polizei an den Verein – lediglich das Bereichsbetretungsverbot wurde vom Gericht als rechtmäßig anerkannt.

Zwar könnten die Folgen für die Praxis noch nicht abschließend beruteilt werden, da die Entscheidungen bislang weder schriftlich vorliegen, noch rechtskräftig sind, dennoch heiße das im Klartext, dass vier von fünf polizeilichen Maßnahmen im Nachhinein für rechtswidrig erklärt wurden. Konkret bedeute dies: “Die juristischen Rahmenbedingungen für Bereichsbetretungsverbote und Meldeauflagen sind mit den Entscheidungen enger und genauer gefasst. Die Polizei muss künftig deutlich mehr abwägen und begründen.”

Foto: Dennis Grombkowski/Bongarts/Getty Images

Foto: Dennis Grombkowski/Bongarts/Getty Images

Polizei muss künftig mehr abwägen und begründen

Laut Rechtsanwalt Tobias Westkamp, der Mitglied bei der AG Fananwälte ist, bieten die Entscheidungen das Potenzial, “die bisherige Praxis zur SV-Vergabe enger und rechtsstaatlicher zu fassen.” Denn laut Gericht sind dafür vorherige Ermittlungen erforderlich: “Nur diese können – jedenfalls wenn das SV auf den Verdacht einer Straftat gestützt werden soll – die Grundlagen zur Datenweitergabe an den Verein bilden. Die Polizei müsste also erst ermitteln und feststellen ob ein hinreichender Tatverdacht für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren vorliegt”, erklärt “Kölsche Klüngel”. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, können sie als Erfolg im Sinne der Fanrechte verbucht werden. Der Polizei wurden in der Mehrzahl der Fälle vom Gericht erst die Grenzen aufgezeigt.

Übrigens: Wer die Arbeit von “Kölsche Klüngel” unterstützen möchte, kann beim Spiel am heutigen Samstag für einen Preis von fünf Euro Schlüsselanhänger an den üblichen Verkaufsstellen hinter der Südkurve erwerben, deren Erlös komplett an die Fanhilfe geht.

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