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Kurz & Knapp

EU-Gerichtshof: “Spürbar anders” ist nicht anders genug

Die Geißböcke wollten ihren Slogan “Spürbar anders” als Unionsmarke eintragen und damit schützen lassen, doch daraus wird nichts. 

100.000 Mitglied, Schmadtke, Wehrle
Foto: Sebastian Bahr

Die nächste Niederlage für den 1. FC Köln! Die Geißböcke wollten ihren Slogan “Spürbar anders” als Unionsmarke eintragen und damit schützen lassen, doch daraus wird nichts.

Ähnlich wie bereits der FC Bayern München, der sich seinen Claim “Mia san Mia” erfolgreich hat schützen lassen, wollten auch die Geißböcke ihren Wahlspruch rechtlich absichern, so dass er nur noch vom 1. FC Köln verwendet werden kann und darf.

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Doch “SPÜRBAR ANDERS.” in Kapitalien und mit Punkt ist den Richtern beim Gerichtshof der Europäischen Union nicht anders genug. Die „fehlende Unterscheidungskraft“ des Slogans, der zudem von „maßgeblichen Verkehrskreisen nur als bloßer Werbespruch“ wahrgenommen werde, ist der maßgebliche Grund für eine Ablehnung der Marken-Klage.

Die Eintragung als Unionsmarke hätte den Vorteil gehabt, dass der Slogan innerhalb der EU Markenschutzrecht genossen hätte und somit von niemand sonst hätte genutzt werden dürfen. Da der 1. FC Köln im Verfahren unterlag, trägt er die Kosten.

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