Das DFB-Sportgericht verurteilte Slawomir Peszko nach seiner Tätlichkeit im Pokalspiel beim MSV Duisburg zu einer Sperre für 3 DFB-Pokalspiele. Die Strafe verfällt im Juni 2017. Der effzeh hat Einspruch gegen diese Strafe eingelegt. Es folgt eine mündliche Verhandlung, weil dem Verein die Bestrafung als zu hart erscheint.
Einspruch
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