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Kurz & Knapp

1. FC Köln nimmt Böllerwerfer in Regress

Der 1. FC Köln nimmt einen mittlerweile eindeutig überführten Böllerwerfer in Regress. Das FC-Mitglied hatte beim Spiel der Kölner im November 2015 offenbar Knallkörper aufs Spielfeld geworfen.

Dominik Maroh traf beim Spiel in Leverkusen doppelt | Foto: Dirk Unschuld

Der 1. FC Köln nimmt einen mittlerweile offenbar eindeutig überführten Böllerwerfer in Regress. Das FC-Mitglied hatte beim Spiel der Kölner im November 2015 Knallkörper aufs Spielfeld geworfen.

Der effzeh wurde im Nachgang vom DFB zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, die sich der Verein nun vom Versucher zurückholt. Außerdem wurde ein Vereinsausschlussverfahren gegen das FC-Mitglied eingeleitet.

Bereits in der Vergangenheit hatte der 1. FC Köln erfolgreich die Möglichkeit genutzt, die Strafen des Deutschen Fußball-Bundes auf überführte Verursacher umzulegen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens schließlich.

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[tabs] [tab title=”Das FC-Statement in voller Länge”]Der Böllerwerfer aus dem Spiel bei Bayer Leverkusen im November 2015 ist ermittelt worden. Der 1. FC Köln nimmt ihn wegen der durch ihn verursachten DFB-Strafe in Regress. In der 72. und in der 78. Minute des Spiels des 1. FC Köln bei Bayer Leverkusen am 7. November 2015 hat ein Zuschauer aus dem Gästebereich jeweils einen Feuerwerkskörper in Richtung des Spielfelds geworfen. Dafür wurde der 1. FC Köln im Februar 2016 zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Inzwischen wurde der Böllerwerfer zweifelsfrei ermittelt, daher hat der FC den Täter nun für den entstandenen Schaden in Regress genommen. Zudem wurde gegen den Mann, der FC-Mitglied ist und von Bayer Leverkusen mit einem bundesweiten Stadionverbot bis Ende Mai 2019 belegt wurde, ein Vereinsausschlussverfahren eingeleitet.

Quelle: 1. FC Köln[/tab] [/tabs]

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