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Kurz & Knapp

Nach Zieler-Beleidigungen: DFB verhängt Geldstrafe gegen den 1. FC Köln

Den 1. FC Köln kommen die Beleidigungen gegen Ron-Robert Zieler teuer zu stehen: Das DFB-Sportgericht verhängte nach den Vorfällen im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart eine vierstellige Geldstrafe gegen den effzeh.

Foto: Dennis Grombkowski/Bongarts/Getty Images

Den 1. FC Köln kommen die Beleidigungen gegen Ron-Robert Zieler teuer zu stehen: Das DFB-Sportgericht verhängte nach den Vorfällen im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart eine vierstellige Geldstrafe gegen den effzeh.

Der 1. FC Köln muss nach den Beleidigungen gegen Ron-Robert Zieler eine vierstellige Strafe bezahlen: Das DFB-Sportgericht verurteilte den effzeh nach den Vorfällen im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart zu einer Geldbuße von 7.500 Euro. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Bei der Bemessung der Geldstrafe wurde nach DFB-Angaben berücksichtigt, dass die “Geißböcke” den konkreten Täter ermittelt und gegen ihn ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen haben. In der Partie Anfang März wurden gegen Zieler, von 1999 bis 2005 in der effzeh-Jugend aktiv, “von einem Kölner Vorsänger (Capo) in der 2. Halbzeit, insbesondere ab der 86. Spielminute, über ein Megaphon wiederholt grobe Beleidigungen und Diffamierungen in Richtung des Stuttgarter Torhüters gerufen”, wie es so schön im DFB-Fachjargon heißt.  Für den 1. FC Köln besteht nun die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Inregressnahme des identifizierten Täters.

Der effzeh hatte im Anschluss an das Heimspiel zwei Tatverdächtige ermittelt, die sich im Rahmen einer Anhörung in der Stadionverbotskommission des Vereins äußern konnten (effzeh.com berichtete). Der Verein hatte Videomaterial ausgewertet und die beleidigenden Rufe gegen Zieler eindeutig einem der beiden Tatverdächtigen zuordnen. Dieser ist Vorsänger einer Ultra-Gruppe und zeigte während der Anhörung Reue – er hatte sich zuvor bereits beim effzeh und auch bei Zieler entschuldigt. Bereits im vergangenen Jahr war ein Stadionverbot auf Bewährung gegen den Vorsänger ausgesprochen worden, wie es in einer Mitteilung auf der Homepage des 1. FC Köln heißt. Nach der Anhörung wird er nun mit einem bundesweiten Stadionverbot für alle Spiele der ersten drei Profiligen in Deutschland belegt. Gegen den zweiten Tatverdächtigen konnte „keine schwerwiegende Beleidigung“ nachgewiesen werden.

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