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Meinung

Gefährliche Idee

Wie die Polizei Köln bekannt gegeben hat, soll das Stadion zu einem “gefährlichen Ort” erklärt werden. Eine gefährliche Idee. Der effzeh.com-Kommentar.

© effzeh.com
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„Wir versuchen alles, um eine Stigmatisierung von Straßenzügen oder Stadtteilen zu vermeiden“, erklärte der leitende Polizeidirektor Michael Temme vor nur wenigen Wochen im “Kölner Stadtanzeiger”. Er nahm dabei Bezug auf die Ankündigung der Kölner Polizei, bestimmte Stadtteile oder Straßenzüge zu sogenannten “gefährlichen Orten” zu erklären. Innerhalb dieser Zonen können Polizeibeamte deutlich einfacher Ausweiskontrollen und Personendurchsuchungen vornehmen.

Vor einer Stigmatisierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe, nämlich den Fans des 1. FC Köln, scheint die Polizei dabei jedoch nicht zurückzuschrecken. Heute wurde bekannt, dass die Ordnungshüter planen das Rhein-Energie-Stadion anlässlich ausgewählter Heimspiele zu einem dieser “gefährlichen Orte” zu erklären (effzeh.com berichtete) . Abseits vom Fußball geschehen werde das Gebiet in Müngersdorf jedoch nicht zu einer solchen Zone, erklärte die Polizei gegenüber “Faszination Fankurve”. Informieren darüber, wann man sich am Stadion darauf einstellen muss, willkürlich kontrolliert zu werden, will die Institution ebenfalls nicht. Obwohl bereits mehrere politische Fraktionen gefordert hatten, dass die “gefährlichen Orte” offen gelegt werden müssen, lehnt die Polizei ein solches Vorgehen ab. Ironischerweise mit dem Hinweis darauf, man wolle ja keine Orte in Köln stigmatisieren.

Rechtliche Grundlage ist umstritten

Die rechtliche Grundlage eines solchen Vorgehens ist mehr als umstritten, die Institution beruft sich gleich auf mehrere Passagen des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen. So heißt es dort in Paragraf 12: “Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben.“ Was jedoch “erhebliche Bedeutung” sein soll, das entscheidet die Polizei selbst. Im Zweifel reicht also schon ein Taschendiebstahl vom Vortag, um spontan einen solchen “gefährlichen Ort” auszurufen. Ein stabiles sachliches Fundament ist dafür nicht notwendig: Weder müssen bestimmte Kriterien in der Kriminalstatistik erfüllt werden, noch gibt es eine Prüfung der polizeilichen Erlässe durch eine dritte Instanz.

Nun ist hinlänglich bekannt, dass Fußball- und auch die Effzeh-Fans keine Engel sind. Wo viele Menschen in einer emotionalen Stimmung zusammen kommen, kann immer etwas vorfallen, was nicht vorfallen soll. Welche “Straftaten von erheblicher Bedeutung” im Stadionumfeld “verabredet, vorbereitet oder verübt” werden, bleibt jedoch schleierhaft.

Für Pyro-Aktionen im eigenen Stadion sind die Kölner Fans abgesehen von einigen unrühmlichen Ausnahmen nicht bekannt, wobei man diese auch nicht als “erhebliche Straftat” klassifizieren kann. Auch Fälle von bandenmäßigem Betrug, Raubüberfällen oder Drogenhandel finden nicht vorrangig rund um das Stadion statt. Von noch “erheblicheren” Straftaten wie Mord und Totschlag braucht man gar nicht erst reden.

“Erhebliche” Straftaten finden nicht statt

Grundsätzlich lässt sich sagen: Wenn rund um das Müngersdorfer Stadion etwas passiert, dann ist die Polizei meistens Teil der Auseinandersetzung. Es ist also nicht so, als würden zwei oder mehr zivile Akteure sich dort regelmäßig zur Kriminalität verabreden. Diese Argumentation mag an so manchem für seinen Drogenhandel bekannten Ort in Köln ja noch halbwegs zutreffen, am Stadion ist das jedoch nicht der Fall. Hier einen “gefährlichen Ort” auszurufen heißt also lediglich, die Grundrechte von allen zu beschneiden, weil – wie bei allen Menschenansammlungen – ab und zu mal etwas passiert ist, was nicht hätte passieren sollen.

Mancher wird nun entgegnen: “Na, wer sich benimmt, hat doch nichts zu befürchten” oder “Ausweis zeigen ist doch nicht so schlimm” oder sonstige Nicht-Argumente, die immer wieder von manchen vorgetragen werden, wenn die Polizei ihre rechtliche Grundlage verlässt. Dabei geht es nicht um den Einzelnen, es geht auch nicht darum, ob es nun nervig ist, seinen Ausweis vorzuzeigen. Es geht viel mehr darum, dass eine Institution, die eigentlich dazu da ist, das Gesetz zu schützen, eben dieses willkürlich zur Anwendung bringt.

Es kann und darf nicht sein, dass einzelne Polizeibeamte derartige Erlässe durchsetzen können. Dass sie ihre Entscheidung nachträglich rechtfertigen müssen, ändert an diesem grundsätzlichen Missstand überhaupt nichts.

Generalverdacht ohne Grundlage

Ein rot-weißes Trikot zu tragen, rechtfertigt keinen Generalverdacht. Auch die offen zur Schau gestellte Zugehörigkeit zu einem Fanclub oder eine Ultra-Vereinigung tut das nicht. Denn wäre es so, dann müsste man sich fragen, warum so mancher Fanclub bisher nicht als kriminelle Organisation eingestuft und verboten wurde? Eben, weil sie keine kriminellen Organisationen sind.

Angesichts der letzten Saison, die überwiegend ruhig und ohne größere Zwischenfälle am Stadion oder bei Auswärtsfahrten zu Ende gebracht wurde, wirkt diese Maßnahme der Kölner Polizei einfach nur provokant. Wie man auf solchen Grundlagen ernsthaft in einen offenen Dialog mit der aktiven Fanszene treten will, bleibt rätselhaft. “Ihr seid alle potentielle Kriminelle… Lust auf einen netten Plausch?” Das wird nicht funktionieren.

Dass sich nicht nur die Kölner Polizei gleichzeitig mit Händen und Füßen dagegen wehrt, eine Kennzeichnungspflicht für Beamte einzuführen, ist lediglich die Kirsche auf der Torte. Während sich die Fans also willkürlich jedem dahergelaufenen Beamten ausliefern, ausweisen und sich durchsuchen lassen sollen, bekommt man auf der anderen Seite immer noch keine Auskunft darüber, mit wem man es da eigentlich gerade zu tun hat. Diese peinliche Gesetzeslücke wird von den Vereinten Nation schon seit Jahren angeprangert – die deutsche Politik scheint jedoch vor Lautsprechern wie Rainer Wendt*, seines Zeichens Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, zurück zu schrecken.

Eine gefährliche Entwicklung

Dieser hat sich schon mit Sätzen wie diesen zitieren lassen: “Es gibt überhaupt keine Veranlassung, alle Polizistinnen und Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, sie könnten Straftäter sein, die man identifizieren muss.” Fußball-Fans unter Generalverdacht zu stellen und ihnen ihre Grundrechte zu nehmen, dafür scheint es jedoch eine “Veranlassung” zu geben. Nur welche? Das behält die Polizei lieber für sich.

Es ist nur ein weiteres Puzzleteil in einer Entwicklung, die nicht nur im Fußball Böses erahnen lässt. Die Polizei und die Bürger entfremden sich durch solche Maßnahmen nur noch mehr. Eine Dialog-Grundlage wird so nicht gebildet, viel mehr bewirkt ein solcher Generalverdacht noch mehr Misstrauen gegenüber den Uniformierten. Und auch gegenüber der Politik, die tatenlos zusieht, wie eine Institution, deren Aufgabe es ist, das Gesetz zu schützen, ebendieses willkürlich dehnt.

*Wer sich für die Ergüsse von Wendt interessiert, dem sei dieser Artikel in meinem privaten Blog ans Herz gelegt

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