Folge uns
.

Kurz & Knapp

BGH erklärt Regressforderung an Störer für rechtmäßig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Fußballklubs können künftig Zuschauer in Regress nehmen, wenn diese beispielsweise durch das Zünden von Knallkörpern Strafen durch das DFB-Sportgericht verursachen.

SC Freiburg 1. FC Köln Choreo Pyro
Foto: Lukas Schulze/Bongarts/Getty Images

Auch außerhalb des grünen Rasens bleibt der 1. FC Köln in der Erfolgsspur: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Prozess des Vereins gegen einen Fan, der beim Heimspiel gegen den SC Paderborn im Februar 2014 einen Böller warf, zugunsten den Bundesligisten entschieden und „die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers (sic!) durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten“. Das bedeutet konkret: Verdonnert der DFB den effzeh aufgrund eines Fehlverhaltens eines Zuschauers, hat der Klub die Möglichkeit, dieses Geld beim Störer einzufordern.

Im konkreten Fall war der 1. FC Köln vom DFB mit einer hohen Geldstrafe belegt worden, weil ein Zuschauer beim Heimspiel gegen den SC Paderborn in der Saison 2013/14 einen Feuerwerkskörper geworfen hatte, wodurch sieben Stadionbesucher verletzt wurden. Ordner des FC hatten den Mann mit Hilfe anderer Zuschauer identifiziert und der Polizei übergeben. Der 1. FC Köln hatte von ihm im Anschluss 30.000 Euro Schadensersatz gefordert und geklagt, nachdem der Mann sich weigerte, der Forderung nachzukommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte im Dezember 2015 in zweiter Instanz die Klage des 1. FC Köln abgewiesen. Dagegen hatte der effzeh Revision eingelegt – und mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs Recht bekommen.

“Wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer”

Der BGH hat den Fall an das OLG Köln zurückverwiesen – hier kann es jedoch nach dem aktuellen Urteil nur noch um die Höhe der Regressforderung gehen, nicht mehr darum, ob die Forderung grundsätzlich begründet ist. „Die Entscheidung des BGH schafft für uns als Club die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Frage, ob wir Strafen des DFB an diejenigen weitergeben können, die sie ursächlich zu verantworten haben“, sagt Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim 1. FC Köln. „Das ist ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren.“

Auch der DFB begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshof: „Das Urteil ist ein beachtlicher Erfolg des 1. FC Köln in seinem engagierten Kampf für den störungsfreien und sicheren Ablauf von Bundesligaspielen und ganz generell eine wichtige Grundlage für mehr Sicherheit in den Stadien“, erklärte Vizepräsident Dr. Rainer Koch. „Es ermöglicht, die den Vereinen von der Sportgerichtsbarkeit wegen Zuschauerfehlverhalten auferlegten Strafen und die damit verbundenen finanziellen Nachteile im Wege des Schadensersatzes denen weiter zu belasten, die sie letztlich zu verantworten haben. Potenziellen Tätern werden die gravierenden Konsequenzen ihres Handelns für das eigene Portemonnaie deutlich vor Augen geführt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist damit von fundamentaler Bedeutung für die Verfolgung und Ahndung von Zuschauerfehlverhalten durch die DFB-Sportgerichtsbarkeit.“

LESENSWERT

Stellungnahme der IG “Unsere Kurve”

“Legitimierung einer Parallelgesellschaft” – Kritik der FC-Ultras “Coloniacs” am Urteil

“Es wird sehr, sehr teuer, wenn man sich in der Kurve daneben benimmt” – Interview mit Sportrechtler Jan F. Orth (sports.vice.com)

“Der DFB hat keinen transparenten Sanktionskatalog” – Interview mit Jurist Matthias Düllbert (zeit.de)

Mehr aus Kurz & Knapp

.